Der erste eigene Dienstwagen: Diese Punkte sollten Selbständige beachten
Die Tätigkeit als selbständiger Berater oder Dienstleister erfordert oft häufigen direkten Kundenkontakt. Wenn die Verkehrsinfrastruktur eine Anfahrt mit dem ÖPNV nicht sinnvoll ermöglicht, stellt der eigene Dienstwagen eine sinnvolle Alternative dar. Doch was ist für Selbständige wichtig, die ihren ersten eigenen Dienstwagen anschaffen möchten? In diesem Artikel beleuchten wir die 3 entscheidendsten Aspekte rund um die Planung.
Umweltaspekte und Außenwirkung
Wer mit dem Dienstwagen beim Kunden anreist, sollte dabei auch auf die Außenwirkung achten. So sollte der Wagen von den Dimensionen her zum eigenen Gewerbe passen. Zu edle Karossen könnten ebenso unangenehm auffallen wie allzu alte und ungepflegte Autos. Für den besonderen Touch sorgen individuelle Wunschkennzeichen.
Darüber hinaus sollten beim Dienstwagen auch Umweltaspekte eine wichtige Rolle spielen. Nachhaltigkeit wird immer wichtiger und kann zudem auch ein Marketing-Element sein. Wer mit einem Elektroauto zum Kunden fährt, bringt sich als umweltbewusst in Erscheinung. Aspekte wie Umwelt- und Sozialbewusstsein beeinflussen heute immer häufiger die Entscheidung von Unternehmen über eine Zusammenarbeit.
- Steuerliche Aspekte: 1%-Regelung oder Fahrtenbuch?
Ein Dienstwagen hat erhebliche steuerliche Vorteile. So haben Selbständige die Möglichkeit, den Kaufpreis für das Fahrzeug steuerlich abzuschreiben. Auf diesem Weg mindert die Abschreibung über 6 Jahre hinweg den eigenen Gewinn. Zusätzliche Ausgaben für Versicherungen und Inspektionen lassen sich als Betriebsausgaben geltend machen.
Damit ein Fahrzeug als Dienstwagen anerkannt werden kann, müssen Selbständige es zu mindestens 10% für dienstliche Fahrten nutzen. Zwischen 10 und 50% dienstlicher Nutzung besteht die Wahl zwischen einer Zuordnung als Privat- oder Dienstfahrzeug. Ab 50% dienstlicher Nutzung handelt es sich klar um einen Dienstwagen, der auch steuerlich so behandelt werden darf.
Hinweis: Wer seinen Privatwagen dienstlich nutzt, darf steuerlich 30 Cent pro Kilometer absetzen. Hierfür sind allerdings Nachweise erforderlich. |
Das Finanzamt geht jedoch auch bei dienstlicher Nutzung davon aus, dass private Fahrten mit dem Wagen unternommen werden. Diese müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Selbständige haben hierbei die Wahl zwischen 2 Verfahren:
1%-Regelung: Der einfachere Weg
Bei der 1%-Regelung wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises vom Fahrzeug als fiktive Einnahme hinzugerechnet. Zusätzlich müssen auch 0,03% des Bruttolistenpreis für jeden Kilometer zwischen Wohnort und Büro steuerlich zugerechnet werden.
Beispiel:
Bruttolistenpreis | 24.000 Euro |
1% | 240 Euro |
Entfernung zum Büro | 20 Kilometer |
0,03%*20 km*24.000 | 144 Euro |
Gesamtzurechnung | 384 Euro |
In diesem Fall müssten 384 Euro monatlich fiktiv zu den tatsächlichen Einnahmen addiert werden. Hieran zeigt sich: Die 1-%-Regelung ist zwar bequem, lohnt sich aber nur dann, wenn:
- Der Listenpreis des Fahrzeugs niedrig ausfällt
- Eher wenige betriebliche Fahrten nötig sind
Fahrtenbuch: Manchmal der lukrativere Weg
Die Alternative ist deutlich aufwendiger: In einem Fahrtenbuch müssen lückenlos alle Fahrten eingetragen sein. Außerdem darf dieses nicht manipulierbar sein. Die Methode lohnt sich allerdings bei Fahrzeugen mit hohem Listenpreis und vielen dienstlichen Fahrten.
Tipp: Hybridfahrzeuge müssen nur mit 0,5% des Bruttolistenpreises versteuert werden. Bei Vollelektronischen Fahrzeuge liegt der Satz sogar nur bei 0,25%, sofern sich der Bruttolistenpreis bei maximal 60.000 Euro bewegt. Zudem existieren Vergünstigungen bei der Versteuerung der Kilometer. |
Finanzierung: Welche Optionen sind sinnvoll?
Darüber hinaus spielt auch die Finanzierung des Dienstwagens eine wichtige Rolle. Hier besteht die Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten:
- Autokredit: Der klassische Weg über die Bank sorgt dafür, dass Käufer als Barzahler auftreten können. Dies kann (muss aber nicht) höhere Rabatte mit sich bringen. Somit lohnt sich diese Finanzierungsart vor allem, wenn die Zinsen niedrig liegen.
- Händlerfinanzierung: Die Finanzierung über den Autohändler stellt mitunter eine attraktive Alternative dar und sollte auf jeden Fall in den Vergleich der Finanzierungsmöglichkeiten mit einbezogen werden.
Wer alle Alternativen in den Finanzierungsvergleich mit einbezieht, kann am Ende die Kosten für den Autokauf möglichst niedrig halten.
Tipp: Gerade für Dienstwagen stellen auch Leasing-Modelle eine attraktive Möglichkeit dar. Der große Vorteil: Die Leasing-Gebühren können vollständig als Betriebsausgaben angesetzt werden. |
Mit der richtigen Strategie zum eigenen Dienstwagen
Wird für das eigene Unternehmen ein Dienstwagen benötigt, sollten Selbständige diesen Schritt vorher genau planen. Von der Außenwirkung über steuerliche Aspekte bis hin zur Finanzierung sind viele wichtige Fragen zu klären. Nur so lässt sich am Ende sicherstellen, dass die Kosten im Rahmen bleiben und steuerlich kein Geld verschenkt wird.