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laut.fm User Generated Radio: legal und wirklich nutzbar

Junge Frau, die gute Musik hört iStock / Getty Images Plus: arnoaltix

Internetnutzer, die ihre Lieblingssongs per Widget in einen Blog, eine Website oder ein Social-Network-Profil einbauen wollen, haben die Qual der Wahl

Anbieter wie Mixwit ( siehe ), Muxtape ( siehe ), SeeqPod ( siehe ), Deezer ( siehe ), MediaMaster ( siehe ) und diverse andere erlauben es, den Player kostenlos in externe Seiten einzubetten. Wer das macht, setzt sich jedoch gleichzeitig dem Risiko aus, irgendwann Post von der Musikindustrie bzw. deren Anwälten zu erhalten. Während die erwähnten Dienste in Einzelfällen Abkommen mit der Rechteverwertungsgesellschaft des Herkunftslandes geschlossen haben (in der Regel aber nicht einmal das), ist das Zugänglichmachen und Verbreiten der urheberrechtlich geschützten Musikstücke in anderen Ländern trotzdem illegal. Deutsche User, die auf Nummer sicher gehen und dennoch selbstgewählte Songs in die eigene Webpräsenz einbauen möchten, erhalten nun mit dem User Generated Radio von laut.fm eine rechtlich einwandfreie Alternative.

laut.fm existiert seit 2005 als Internetradio und ist ein Projekt des populären Online-Musikmagazins laut.de

Vor einigen Tagen starteten die Konstanzer die Beta-Phase des User Generated Radio . Der neue Service macht genau das, was man angesichts des Namens erwartet: Nutzer können kostenlos einen individuellen Radiostream erstellen und im Netz verbreiten. Die verwendeten Tracks kommen dabei sowohl aus dem Musikkatalog von laut.fm, der hauptsächlich elektronische und Indie-Musik enthält, als auch von der Festplatte des Anwenders. Ein Stream muss mindestens eine Stunde lang sein, die Stücke werden dann im Shuffle-Modus abgespielt. Ab drei Stunden Länge darf man selbst über die Abspielreihenfolge bestimmen. User Generated Radios sind für jeden über eine eigene Adresse der Form www.laut.fm/deinname erreichbar. Dort gibt es Infos zum Stream, zur Anzahl der Hörer und eine Kommentarfunktion. Außerdem findet sich dort der HTML-Code zum Einbau des Radios in externe Seiten. Den zweinull.cc-Player seht ihr rechts, das Erscheinungsbild kann bis zu einem bestimmten Grad verändert werden.

Der Dienst überzeugt nicht nur auf funktioneller und konzeptioneller Ebene, sondern ist, wie eingangs erwähnt, für deutsche User komplett legal

Am Ende eines jeden Monats überweist laut.fm die anfallenden GEMA- und GVL-Gebühren, basierend auf der Spielhäufigkeit einzelner Titel. Das gilt auch für Musikstücke, die Nutzer von ihrer Festplatte hochgeladen haben. Würde man einen urheberrechtlich geschützten Song von seinem Rechner auf einer Website anbieten, wäre das illegal. Dank des laut.fm User Generated Content haben User nun die Möglichkeit, ihre musikalischen Perlen auf legalem Weg im Web zu präsentieren. Die Einschränkungen: Track müssen von den Nutzern rechtmäßig erworben worden sein, dürfen keine rechtswidrigen oder jugendgefährdenden Inhalte enthalten, benötigen korrekte Angaben zu Interpret und Songtitel und müssen zuguterletzt offizielle Veröffentlichungen sein.

Finanziert wird der Spaß über Werbung in der laut.fm-Station (wahrscheinlich sowohl in optischer als auch akustischer Form). Aus den AGB geht hervor, dass für die Zukunft auch kostenpflichtige Zusatzdienste geplant sind. Man darf gespannt sein, was da noch kommt. Für einen legalen Dienst bietet laut.fm User Generated Content trotz einiger Einschränkungen bereit jetzt vergleichsweise viele Freiheiten.

Das neue laut.fm-Angebot befindet sich zur Zeit in der geschlossenen Beta-Phase. Von Seiten laut.fm wurde mir mitgeteilt, dass "Beta" in diesem Fall nicht nur ein Web-2.0-Accessoire darstellt, sondern ernst gemeint ist. Hie und da gibt es noch kleinere Bugs, einige geplante Funktionen sind noch in Arbeit. Dieser Beitrag wurde ursprünglich im Blog zweinull.cc veröffentlicht. Im Mai 2008 wurden zweinull.cc und netzwertig.com zusammengeführt.

 

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