Was ist die Schufa?
Die Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung
Wer ist die Schufa und was macht die Schufa?
Das Wort Schufa ist eine Abkürzung, die sich aus den Worten "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" ableitet.
Die Schufa sammelt und speichert die Daten der Partner, mit denen sie Verträge hat und die sie auch finanziell tragen. Solche Partner sind Banken, Versandhändler, Versicherungen und Unternehmen aus der Telekommunikationsbranche.
Schufa-Einträge
Welche Daten werden gespeichert?
Die Schufa speichert direkt auf die Person bezogenen Informationen, wie
- den Namen,
- den Vornamen,
- die Wohnanschrift,
- das Geburtsdatum
sowie alle für die Kreditvergabe relevanten Informationen, die sie von ihren Vertragspartnern bekommt. Dazu gehören
- Kontoinformationen,
- der Besitz von Kreditkarten,
- eingegangene Leasing-Verträge,
- Kreditverträge,
- eingegangene Bürgschaften und
- Daten zu Mobilfunkverträgen.
Zusätzlich bekommt die Schufa Informationen von den Amtsgerichten aus den Schuldnerverzeichnissen über Personen, die die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.
Viele Verbraucher sind in dem Irrglauben, dass die Schufa nur Informationen von Verbrauchern speichert, die ihre Verpflichtungen nicht vertragsgemäß zurückzahlen. Dem ist nicht so, zu mehr als 90 Prozent der gespeicherten Personen gibt es nur positive Informationen, die beispielsweise besagen, dass jemand durch den Besitz einer Kreditkarte auch das Vertrauen eines Kartenanbieters hat oder das in Anspruch genommene Darlehen vereinbarungsgemäß zurückgezahlt wurde. Diese Positivinformationen erleichtern es den Vertragspartnern, schnelle Entscheidungen zu treffen, wenn es um einen Kreditantrag, um einen Handyvertrag oder eine Leasinganfrage geht.
Die Schufa weiß nichts über den Beruf der Person, nichts über seinen Kontostand oder die Höhe der Erbschaft.
Ein großer Teil der Informationen stammt von den etwa 4.500 Vertragspartnern der Schufa. Genau auf diese Informationen ist die Schufa auch angewiesen, sonst hätte sie keinen Datenbestand. Das Prinzip der Schufa ist eine auf Gegenseitigkeit beruhende Partnerschaft, wer Vertragspartner der Schufa werden will, muss etliche Anforderungen erfüllen, die vonseiten der Schufa genau geprüft werden.
Wann werden Einträge wieder gelöscht?
Für das Löschen der der gespeicherten Daten gibt es bestimmte Fristen:
- Informationen zu Giro- und Kreditkartenkonten werden nach Kontoauflösung gelöscht.
- Konten beim Versandhandel erst drei Jahre nach Eingang der Mitteilung über die Auflösung.
- Daten zu Krediten nach drei Jahren ab dem Jahr der vollständigen Rückzahlung. Das heißt ein Kredit, der im Jahr 2004 aufgenommen wurde, mit dreijähriger Laufzeit, also bis 2007 lief, wird dann 2010 gelöscht.
Diese Informationen werden von Vertragspartnern positiv bewertet, deuten sie doch sowohl auf Krediterfahrung als auch auf vertragsgemäßes Zahlungsverhalten hin.
Informationen zu Verträgen, die nicht vereinbarungsgemäß gelaufen sind, werden nach deren Erledigung zum Jahresende des dritten Jahres entfernt.
Ähnlich ist es mit Informationen aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Diese werden bei der Schufa nach drei Jahren gelöscht oder früher, wenn der Schuldner seine Schulden ausgeglichen hat.
Schufa-Scoring - was steht hinter diesem Bewertungsverfahren?
Scoring ist ein englisches Wort und bedeutet so viel wie rechnen, einstufen, zählen – eben Punkte machen. So werden mathematische Verfahren bezeichnet, mit deren Hilfe sich die Wahrscheinlichkeit für Ereignisse in der Zukunft berechnen lassen. Scoring gibt es nicht nur in der Kreditwirtschaft, das Scoring wird auch in der Medizin oder bei Prognosen für das Wetter eingesetzt.
Mit dem Schufa-Scoring wird die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der ein Kunde seine Verpflichtungen vereinbarungsgemäß erfüllen wird. Dazu werden aus einer bestimmten Menge von gespeicherten Daten Prognosen erstellt, das Schufa-Scoring unterstützt die Vertragspartner bei der Berechnung der Wahrscheinlichkeit für Kreditausfälle. Dem Score-Wert zu Grunde liegen nur die bei der Schufa gespeicherten Daten zu jeder Person, keine Daten zu seinem Einkommen oder zu seinem Beruf.
Den Schufa-Score gibt es noch nicht allzu lange, in der Regel nutzen beispielsweise die Banken noch eigene Scoring-Verfahren, in die dann umfangreichere Informationen einfließen.
Beantragt ein Verbraucher bei der Schufa eine Eigenauskunft, erfährt er neben den über ihn gespeicherten Informationen auch, welcher Basisscore ihm zugeordnet ist. Dieser Scorewert ist unabhängig von jeder Branche gebildet und soll einfach nur ganz allgemein eine Aussage treffen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass mit diesem Kunden ein Vertrag sauber durchläuft.
Der Wert wird in Prozent angegeben, wobei 100 Prozent der beste Wert ist. Im Abstand von drei Monaten werden die Werte bei der Schufa aktualisiert.
Schufa-Selbstauskunft
Wie umfangreich ist eine Schufa-Auskunft?
Bei der Schufa wird zwischen Vertragspartnern der Kategorie A und B unterschieden. A-Partner sind Banken und Kreditkartenunternehmen, die erhalten alle Informationen die für eine Bank relevant sein können, also über bestehende Girokonten, laufende Kredite, Kreditkarten und Ähnliches aber auch negative Informationen zu gekündigten Krediten, aber keine Informationen, welches Unternehmen die Daten gemeldet hat. Partner der Kategorie bekommen auch die Auskunft, ob gerade ein anderes Unternehmen (letzte zehn Tage) eine Auskunft angefordert hat.
Was ist die Selbstauskunft?
Die Selbstauskunft ist die Basis für die Daten, die dann später bei der Schufa gesammelt und gespeichert werden. Jeder Verbraucher, der in den genannten Branchen einen Vertrag abschließt, sei es für einen Kredit, ein Handy oder ein Leasing-Fahrzeug, der füllt im Vorfeld die sogenannte Selbstauskunft aus, in der er im wahrsten Sinne des Wortes über sich selbst Auskunft gibt.
Dabei muss dann die Schufa-Klausel unterzeichnet werden, in der sich die Person mit der Weitergabe der Daten an die Schufa einverstanden erklärt. Wer die Schufa Klausel nicht unterschreibt, dessen Anfragen werden in der Regel nicht bearbeitet.
Partner der Kategorie B, zu denen der Versandhandel und die Telekommunikationsunternehmen gehören, bekommen nur allgemeine Informationen zu Zahlungsstörungen. Telekommunikationsunternehmen bekommen konkrete Auskünfte (positive und negative), die ihre Branche betreffen.