Welche Kreditgeber gibt es?
Die klassischen Kreditgeber in Deutschland sind die Geschäftsbanken. Sie bieten zumeist sämtliche gängigen Kreditformen an.
Spezialisierte Kreditinstitute
Darüber hinaus gibt es noch Spezialbanken, die sich auf bestimmte Formen des Kredits spezialisiert haben. Als Beispiele seien hier Hypothekenbanken, Teilzahlungsbanken oder Bausparkassen genannt. Zudem haben Autoproduzenten und Versandhändler häufig Tochterunternehmen, die für die Bezahlung der verkauften Ware oft Kredite offerieren.
Weitere spezialisierte Kreditinstitute sind beispielsweise noch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie Landesförderinstitute. Sie sind Anbieter zinsverbilligter Darlehen. Meistens muss der Antrag dabei über Geschäftsbanken erfolgen, die dann auch die technische Abwicklung übernehmen. Im Gegenzug bekommen sie einen Teil der Zinsmarge.
Lebensversicherungsgesellschaften
Außerdem sind noch die Lebensversicherungsgesellschaften zu erwähnen. Diese sind Anbieter von Baufinanzierungen, bei denen die Tilgung durch die fällige Lebensversicherung erfolgt. Diese muss dabei während der Kreditlaufzeit angespart werden.
Privatpersonen
Darüber hinaus können auch Privatpersonen als Kreditgeber auftreten. Dieser Fall ist jedoch recht selten, da Privatpersonen – wenn sie den potentiellen Kreditnehmer nicht oder nicht gut kennen – Schwierigkeiten bei der Bonitätsermittlung haben dürften.
Zentralbanken
Weiterhin kommt den Zentralbanken eine wichtige Rolle zu: Sie bieten sich für die Geschäftsbanken als Kreditgeber an. Dabei offerieren sie den Geschäftsbanken die Verpfändung von Wertpapieren und Kreditforderungen. Im Gegenzug wird ihnen Geld der Zentralbank gutgeschrieben, so dass sie über Bargeld verfügen können.
Maßgebend als Zinssatz ist der Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Guthaben der Geschäftsbanken bei der Zentralbank werden in derselben Höhe verzinst.
Die Zentralbanken haben außerdem die Möglichkeit, dem Staat sowie öffentlichen Institutionen Kassenkredite zur Vorfinanzierung zukünftiger Einnahmen zu gewähren.