Mikrokredit die Konditionen, Zielgruppe und der Vergabeprozess
Was ist eine Mikrofinanzierung?
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Mein Mikrokredit - der Film Quelle: YouTube
- Darum geht es im Film: Solarreinigerin, Kiosk-Besitzer; Lackierer oder Betreiberin eines Diabetiker-Portals: Hier kommen Menschen zu Wort, die es mit einem Mikrokredit geschafft haben, ihre Geschäftsidee voran zu bringen.
Das ist der Mikrokredit:
Der Begriff Mikrofinanzierung bezeichnet eine alternative Art der Kreditbeschaffung. Dabei geht es in erster Linie nicht um die Höhe des Kredites, sondern vielmehr um alternative Methoden und Prozesse beim Antragsverfahren sowie um alternative Stellungen von Sicherheiten. Das Finanzierungsmodell richtet sich an Existenzgründer, junge Unternehmen und bestehende Firmen.
Gerade bei Existenzgründern, aber auch bei bestehenden Unternehmen bestehen Defizite in der Mittelstandfinanzierung. Während es für Existenzgründer generell schwer ist, Zugang zu Kapital zu bekommen, beklagen bestehende Unternehmen häufig den hohen Zeitaufwand für die Kapitalbeschaffung und auch die immer restriktiver werdende Kreditvergabe durch die Banken. Dies gilt insbesondere im Bereich von kleinen Krediten bis 20.000 Euro, da für die Banken hier geringe Erträge einem hohen Aufwand für Kreditprüfung und Verwaltung gegenüberstehen.
Das Konzept der Mikrofinanzierung stammt aus der Entwicklungspolitik, wird aber seit einigen Jahren bereits erfolgreich in anderen europäischen Ländern eingesetzt.
Woher kommen die Mittel und wer vergibt Mikrokredite?
Die Mittel für Mikrokredite werden vom Mikrokreditfonds Deutschland bereitgestellt. Mit diesem Fonds möchte die Bundesregierung Gründern und jungen Unternehmen den Zugang zu Kapital erleichtern. Der Fonds umfasst ein Volumen von 100 Mio. Euro und wird aus Mitteln des BMWi, der KfW und des Europäischen Sozialfonds finanziert.
Vergeben werden die Kredite von Mikrofinanzinstuten, die beim Deutschen Mikrofinanz Institut akkreditiert sind. Mikrofinanzinstitute sind in der Regel selbst kleine und mittelständische Unternehmen.
Was sind die Konditionen des Mikrokredits?
Kredithöhe
- Der Erstkredit ist auf maximal 10.000 Euro begrenzt.
- Bei positiver Entwicklung und reibungsloser Rückzahlung sind Folgekredite bis 15.000 Euro (zweiter Kredit) bzw. 20.000 Euro (alle weiteren Kredite) möglich. Einige Mikrofinanzinstitute bleiben auch unter diesen Grenzen.
- Bei mehreren Gründern (GbR, OHG) kann der maximale Kreditrahmen noch weiter erhöht werden, da die Mikrokredite personenbezogen sind und jeder einzelne Gründer die Möglichkeit hat, einen Mikrokredit zu beantragen.
Kreditlaufzeit
Die Mindestlaufzeit einer Mikrofinanzierung beträgt einen Monat (Auftragsfinanzierung), die Höchstlaufzeit ist auf 36 Monate begrenzt. Die Länge der Laufzeit richtet sich nach der Höhe der Finanzierungssumme und den individuellen Rückzahlungsmöglichkeiten des Kunden. Sie wird in Absprache mit dem Kunden vom Kapitalinstitut festgelegt.
Rückzahlung/ Tilgung
Die Tilgung des Mikrokredites beginnt in der Regel im ersten Monat nach der Auszahlung des Kredites. Tilgungsfreie Zeiten sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Die gleich bleibenden, monatlichen Raten werden jeweils zum 30. eines Monats fällig.
Endfällige Kredite (z.B. für Auftragsfinanzierungen) sind ebenfalls möglich, in diesem Fall werden monatlich nur die Zinsen gezahlt. Sondertilgungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Zinsen/ Kosten
Der Zinssatz für eine Mikrofinanzierung beträgt derzeit 7,9% p.a. effektiv und 100 Euro Abschlussgebühr pro Kredit (Stand 2017). Er wird vom Mikrokreditfonds Deutschland festgelegt und ist für die Laufzeit des Kredits festgeschrieben. Die Mikrofinanzinstitute haben auf die Zinskonditionen keinen Einfluss. Die Zinseinnahmen fließen ausschließlich der finanzierenden Bank und dem Fonds zu. Es gibt keine Staffelung der Zinsen nach Risikoklassen. Weitere Informationen hält die Seite mein-mikrokredit.de bereit.
Sicherheiten
Die Stellung von Sicherheiten ist grundsätzlich flexibel. Die finanzierende Bank ist über den Mikrokreditfonds Deutschland vollständig abgesichert. Der Mikrokreditfonds verlagert jedoch das Risiko überwiegend auf den Mikrofinanzierer, der zu 100 Prozent für den Kreditnehmer haftet.
Nach den Regeln der Mikrofinanzierung soll und kann dieses Risiko nicht allein vom Mikrofinanzierer getragen werden. Deshalb können Bürgen aus dem persönlichen und sozialen Umfeld des Kunden (Familien-, Freundes-, Bekannten-, Geschäftspartnerkreis etc.) die Vergabewahrscheinlichkeit für einen Mikrokredit deutlich erhöhen. Weitere mögliche Sicherheiten sind beispielsweise Sicherungsübereignungen oder Forderungsabtretungen.
Die Höhe der zu stellenden Sicherheit hängt vom Einzelfall ab. Je nach Tragfähigkeit der Unternehmung und Befähigung des Kreditnehmers ist in bestimmten Fällen die Kreditvergabe auch ohne Sicherheiten möglich.
Wer kann einen Mikrokredit bekommen? Für welche Vorhaben bekomme ich eine Mikrofinanzierung?
Mikrokredite können an natürliche oder juristische Personen mit Sitz in Deutschland vergeben werden, sofern mit dem Kredit ein unternehmerisches Interesse in Deutschland verfolgt wird.
Dabei kann es sich z.B. um eine Unternehmensgründung, Investitionen, den Ausgleich saisonaler Schwankungen, die Aufstockung des Warenlagers oder Auftrags- und Projektfinanzierungen handeln. Auch Freiberufler und nebenberuflich Selbstständige können finanziert werden. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)) ist immer eine Mithaftung des Unternehmers erforderlich.
Die Mikrofinanzierung eignet sich nicht für die Finanzierung von privaten Ausgaben. Außerdem muss – wie bei jedem Kredit – sichergestellt sein, dass der Kapitaldienst (also Zahlungen für Zinsen und Tilgung) geleistet werden kann. Dies kann aufgrund der kurzen Laufzeit insbesondere bei langfristigen Investitionen problematisch sein. Überschreitet der Finanzierungsbedarf 10.000 Euro (bzw. 20.000 Euro bei Folgekrediten), so kann der Mikrokredit auch zur Co-Finanzierung eingesetzt werden. Einige Mikrofinanzierer verfügen über entsprechende Bankkontakte, um auch größere Finanzierungsprojekte zu platzieren.
Wie läuft der Vergabeprozess bei einem Mikrokredit ab?
Mikrokredite können an natürliche oder juristische Personen mit Sitz in Deutschland vergeben werden, sofern mit dem Kredit ein unternehmerisches Interesse in Deutschland verfolgt wird. Dabei kann es sich z.B. um eine Unternehmensgründung, Investitionen, den Ausgleich saisonaler Schwankungen, die Aufstockung des Warenlagers oder Auftrags- und Projektfinanzierungen handeln. Auch Freiberufler und nebenberuflich Selbstständige können finanziert werden. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH oder UG) ist immer eine Mithaftung des Unternehmers erforderlich.
Nach Fertigstellung und Einreichung der kompletten Unterlagen und ggf. der Vereinbarung von Sicherheiten werden diese geprüft und (im positiven Falle) eine Kreditempfehlung an die finanzierende Bank ausgesprochen. Die Bank versendet daraufhin den Darlehensvertrag, der von Ihnen gegengezeichnet und zurückgesandt wird. Danach erhält der Antragsteller innerhalb von vier Werktagen die Darlehenssumme auf das von ihm benannte Konto überwiesen. Der Kreditvertrag kommt immer direkt mit der Bank zustande, diese folgt aber der Kreditempfehlung des Mikrofinanzierers, da dieser ihr gegenüber für den Kredit bürgt.
Ansprechpartner für den Kreditnehmer bleibt während des gesamten Vergabeprozesses immer das Mikrofinanzinstitut, das auch die gesamte Tilgungsphase begleitet. Dazu muss der Kreditnehmer jeden Monat drei Fragen zu seiner aktuellen Situation beantworten, damit im Notfall rechtzeitig gemeinsam Maßnahmen ergriffen werden können, um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen.