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Ablauf einer Venture-Capital-Beteiligung
Ablauf der Venture Capital-Finanzierung
In den meisten Fällen wird eine Venture Capital-Finanzierung von einer Venture Capital-Gesellschaft durchgeführt. Dabei suchen Venture Capital-Gesellschaften zum einen nach geeigneten Unternehmen für ihr Portfolio, zum anderen machen sich Unternehmen selbst auf die Suche nach einem geeigneten Partner für eine Venture Capital-Finanzierung.
Bevor sich ein Unternehmen für eine Venture Capital-Finanzierung und die damit verbundene Zusammenarbeit mit einer Venture Capital-Gesellschaft entscheidet, sollte sich das Unternehmen mit den Grundlagen einer solchen Finanzierung vertraut machen. Die Hereinnahme eines Kapitalgebers führt zu einschneidenden Veränderungen im Unternehmen und sollte daher wohl überlegt sein, denn gerade jungen Unternehmen sind die Konsequenzen dieser Finanzierungsform oftmals nicht ausreichend bekannt.
Auswahl einer Venture Capital-Gesellschaft - die Wahl der passenden Gesellschaft
Hat sich ein Unternehmen für eine Finanzierung mit Venture Capital entschieden, gilt es, den passenden Kapitalgeber zu finden. Dabei ist es sinnvoll, sich eine Übersicht über die Angebote zu verschaffen und sie mit den eigenen Anforderungen an den Kapitalgeber zu vergleichen. Wichtige Punkte bei der Auswahl der Gesellschaft sind die Höhe des erforderlichen Kapitals sowie die benötigte Laufzeit der Kapitalbereitstellung (Fondslaufzeit und -volumen).
Daneben stellt das Management-Team der Venture Capital-Gesellschaft ein wichtiges Kriterium bei der Wahl dar. Neben der Erfahrung und Reputation des Teams, ist es auch wichtig, dass die Chemie zwischen dem Management-Team und dem Management des Kapital nehmenden Unternehmens stimmt, damit eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit möglich ist. Bei der Entscheidung für eine Gesellschaft ist auch deren Beratungs- und Betreuungsangebot zu berücksichtigen.
Kontaktaufnahme mit der Venture Capital-Gesellschaft
Der Erstkontakt erfolgt meist durch die Übersendung des Businessplans des Kapital suchenden Unternehmens. Der Businessplan übernimmt die Funktion einer Visitenkarte, anhand derer der Kapitalgeber eine erste Beurteilung des Unternehmens vornehmen kann. Bei Interesse an einem jungen Unternehmen schließt sich an die erste Kontaktaufnahme ein Auswahlprozess an. Nur etwa 2 bis 4 Prozent der eingehenden Anfragen führen am Ende dann auch tatsächlich zu einer Beteiligung.
Vorprüfung von Seiten der Ventura Capital-Gesellschaft
Bei der Vorprüfung wird von Seiten der Venture Capital-Gesellschaft eine erste grobe Analyse des potentiellen Portfoliounternehmens vorgenommen. Dazu wird meist der Businessplan herangezogen, denn dieser enthält eine Zusammenstellung der für die Venture Capital-Gesellschaft relevanten Fakten. Daneben legen die Venture Capital-Gesellschaften Wert darauf, die Unternehmer persönlich kennen zu lernen, um sich einen Eindruck vom Management des Unternehmens machen zu können. Dieses Kennen lernen ist meist mit einer Präsentation des Unternehmens verbunden.
Neben einer Prüfung des Unternehmens durch Experten, enthält die Vorprüfung auch eine erste Schätzung des Unternehmenswertes. Dabei gilt es auch zu ermitteln, welchen Anteil am Unternehmen der Kapitalgeber im Gegenzug für die Bereitstellung des Kapitals erhält. In der Regel werden bei der Bewertung des Unternehmenswertes ein Mindest- und ein Höchstbetrag ermittelt. Diese Spanne kann dann als Basis für die Verhandlungen zwischen Kapitalgeber und -nehmer genutzt werden.
Vorläufige Vertragsverhandlung
Wird die erste Begutachtung von beiden Verhandlungsseiten als positiv eingestuft, werden die Grundsatzbedingungen in einer Absichtserklärung festgelegt (letter of intent) oder einem Vorvertrag (term sheed) und von beiden Seiten unterschrieben. Mit dem letter of intent versichern sich die Vertragsparteien, dass sie die Absicht haben, später einen Vertrag abzuschließen, während ein term sheed bereits einen Vorvertrag darstellt und damit über die Absichtserklärung hinaus geht.
Sowohl letter of intent als auch term sheet beinhalten unter anderem Angaben über das weitere Vorgehen, Grundsätze zur Unternehmensbewertung, Geheimhaltungspflicht, Abwerbungsverbot sowie mögliche Zusatzvereinbarungen. Sie erhalten zudem die Berechnungen für die Beteiligung.
Due Diligence-Prüfung
Nach der Unterzeichnung wird eine Feinprüfung des Unternehmens vorgenommen. Damit wird bis nach der Unterzeichnung gewartet, um unnötige Kosten zu vermeiden.
In der wörtlichen Übersetzung bedeutet Due Diligence „erforderliche Sorgfalt“. Bei der Due Diligence handelt es sich im Grunde um eine detaillierte, systematische Analyse eines Unternehmens, Unternehmensteils oder eines Geschäftsplans, mit dem Ziel, einen Gesamteindruck von der wirtschaftlichen Lage, von den Zukunftsaussichten sowie dem Chancen- und Risikoprofil des Unternehmens zu gewinnen.
Die Chancen- und Risikobewertung wird durchgeführt, um die üblicherweise zwischen potentiellen Portfoliounternehmen und Venture Capital-Gesellschaft bestehende asymmetrische Informationsverteilung bezüglich des Transaktionsobjektes weitestgehend zu beseitigen. Wesentliche Zielsetzungen der Due Diligence bestehen daher in der Ermittlung von Anhaltspunkten für die Verhandlung des Transaktionspreises und für die kaufvertragliche Ausgestaltung von Gewährleistungsregelungen. Den Abschluss der Due Diligence bildet ein Gesamtbericht.
Vertragsabschluss
Nach Abschluss der Due Diligence, prüft die Venture Capital-Gesellschaft den Gesamtbericht. Kommen die Gremien der Gesellschaft zu einem positiven Urteil, schließen daran die endgültigen Vertragsverhandlungen an, deren Abschluss die Unterzeichnung der Beteiligungsverträge bilden.
Anschließend folgt die Beteiligungsphase, während der die Venture Capital-Gesellschaft dem Portfoliounternehmen das Kapital zur Verfügung stellt. Den Abschluss der Venture Capital-Finanzierung bildet dann der Exit des Venture Capital-Gebers.
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