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Venture Capital: Exit-Strategien

Exit-Strategien

Eine Finanzierung mit Venture Capital ist zeitlich begrenzt, in der Regel auf drei bis zehn Jahre. Dabei wird im Normalfall auf eine laufende Verzinsung verzichtet. Vielmehr wird der Gewinn durch die Veräußerung der Beteiligung am Ende der Investitionsphase realisiert. Aus diesem Grund ist der Exit für den Kapitalgeber entscheidend. Dabei gibt es mehrere Strategien für einen Ausstieg aus dem Unternehmen (sog. Exit-Strategien). Diese Strategien werden bereits im Vorfeld einer Investition in ein Unternehmen berücksichtigt und beeinflussen die Entscheidung für und gegen eine Investition.



Folgende Ausstiegsmöglichkeiten gibt es: 

Die verschiedenen Exit-Möglichkeiten bringen auch unterschiedliche Renditen für den Kapitalgeber mit sich sowie unterschiedliche Vor- und Nachteile für Kapitalgeber und Portfoliounternehmen. Auch für die Zukunft eines Portfoliounternehmens spielt die Wahl der Exit-Strategie eine entscheidende Rolle.

Going Public

Unter Going Public oder Initial Public Offering (IPO) versteht man den Gang eines Unternehmens an die Börse. Diese Option gilt für beide Seiten als der "Königsweg" des Exits.

Für den Kapitalgeber ist bei dieser Variante in jedem Fall die höchste Rendite zu erzielen. Ein weiterer Vorteil für ihn ist die Flexibilität dieser Exit-Variante, da der Zeitpunkt des Exits flexibel gehandhabt werden kann. Der Kapitalgeber hat bei dieser Variante auch die Möglichkeit am weiteren Wertzuwachs des Unternehmens teilzuhaben, indem er Teile seiner Aktien weiterhin hält.

Für das Portfoliounternehmen ergibt sich aus einem Börsengang die Möglichkeit auf die Hereinnahme weiterer Großinvestoren verzichten zu können, denen sie ein Mitsprachrecht oder Informations- und Kontrollrechte einräumen müssten. Vorteilhaft ist auch, dass dem Unternehmen durch den Börsengang kein Kapital entzogen wird. Durch den Börsengang kann das Portfoliounternehmen seine Eigenkapitalquote anheben. Auch nach dem Börsengang besteht diese Option, zum Beispiel durch die Ausgabe von Anleihen. Durch einen Börsengang erhält das Unternehmen außerdem eine breite Eigentümerbasis, was die Eigenständigkeit des Unternehmens verstärkt. Auch für das Marketing des Portfoliounternehmens hat ein Börsengang einen positiven Effekt, denn der Bekanntheitsgrad des Unternehmens erhöht sich und führt zu einem Ansehensgewinn gegenüber Kunden oder Lieferanten.

Im Gegenzug kommen auf das Unternehmen die Kosten zu, die ein Börsengang mit sich bringt. Es entstehen zudem weitere laufende Kosten zum Beispiel für eine regelmäßige Hauptversammlung. Hinzu kommen umfangreiche Publizitäts- und Rechnungslegungspflichten. Auch ist die Gefahr einer Übernahme gegeben.

Nicht jedem Unternehmen steht dieser Exit-Weg offen. Ein Gang an die Börse stellt bestimmte Anforderungen an ein Unternehmen, die sich zum Beispiel in der Höhe eines Mindestnettovermögens ausdrücken. Aufgrund dieser Vorgaben kann diese Exit-Variante auch nur von besonders erfolgreichen Unternehmen gewählt werden.

Trade Sale

Trade Sale bedeutet den Verkauf der VC-Beteiligung an dem Portfoliounternehmens an einen Investor aus der Industrie. Bei diesem handelt es sich oftmals um ein anderes, typischerweise viel größeres, Unternehmen, das aus der gleichen Branche kommt und auf diesem Weg Wissen, Patente und Technologien einkauft. Diese Unternehmen wollen in der Regel eine Mehrheitsbeteiligung erwerben oder das Unternehmen sogar vollständig aufkaufen. Für den Käufer spielt bei der Kaufentscheidung dabei eine Rolle, ob sich das Portfoliounternehmen bereits einen Namen am Markt gemacht hat. 

Hinsichtlich der Rendite ist ein Trade Sale die zweitbeste Lösung, in einigen Fällen kann sogar eine höhere Rendite als beim Börsengang erzielt werden. Bei einem Trade Sale können sich vor allem langwierige Preisverhandlungen als größtes Problem herausstellen. Generell ist für Kapitalgeber aber ein Trade Sale gegenüber einem Börsengang die schnellere und auch kostengünstigere Lösung. Mögliche Käufer sind in kleineren Märkten meistens schon bekannt, damit entfällt auch eine langwierige Suche. Bei dieser Exit-Variante besteht allerdings die Gefahr, dass sich zwischen den neuen Eigentümern und dem bisherigen Management Konflikte ergeben, beispielsweise aufgrund des Eigenständigkeitsverlustes des Portfoliounternehmens. Daher hat ein Trade Sale meist den Ausstieg der Gründer aus dem Portfoliounternehmen zur Folge. 

In der Praxis sind Trade Sales immer seltener anzutreffen.

Secondary Purchase

Unter Secondary Purchase versteht man die Veräußerung der Venture Capital-Beteiligung an einen Finanzinvestor. Bei diesem kann es sich zum Beispiel um einen anderen Venture Capital-Geber handeln, der seinen Fokus auf spezielle Finanzierungsphasen eines Unternehmens richtet oder größere Beteiligungssummen aufbringen kann. Dieser ist dabei selten an den Produkten des Unternehmens interessiert ist, sondern vor allem an den Wachstumsmöglichkeiten des Unternehmens. 

Dieser Exit-Weg ist für einen Kapitalgeber aber nur von geringem Interesse, da die erwartete Rendite hier nicht sehr hoch ist. Grund dafür ist, dass die neuen Investoren in der Regel keine hohen Preise zahlen möchten, da sie selbst an einer Gewinnerzielung mit dem Unternehmen interessiert sind.

Buy Back

Bei einem Buy Back handelt es sich um den Rückkauf der Beteiligung durch die Mitgesellschafter des Portfoliounternehmens. Dabei handelt es sich um die Gründer bzw. das Management des Portfoliounternehmens.

Diese Exit-Variante ist in der Praxis eher selten vorzufinden. Grund dafür ist, dass die Kapitalnehmer nicht über genügend Kapital für einen Rückkauf verfügen, da ihre Mittel in der Regel im Unternehmen gebunden sind. Diese Exit-Variante kann auch zwischen den Kapitalgebern und den Kapitalnehmern zu Differenzen führen. Während der Kapitalgeber eine möglichst hohe Rendite erzielen möchte, ist der Kapitalnehmer und potentielle Käufer an einem möglichst geringen Kaufpreis interessiert. Aufgrund dessen ist die Rendite bei dieser Exit-Variante eher unterdurchschnittlich.

Liquidation oder Kündigung

Bei einer Liquidation oder einer Kündigung kommt es zu einem Abbruch des Projektes. Dem Portfoliounternehmen wird kein Kapital mehr zur Verfügung gestellt, da keine Aussicht auf Erfolg besteht. Der Ausstieg kann entweder durch eine Liquidation des Portfoliounternehmens erfolgen oder durch eine Kündigung des Vertrages seitens des Kapitalgebers. In der Folge ist das Unternehmen zahlungsunfähig.

Für den Kapitalgeber bedeutet diese Exit-Möglichkeit den Verlust des eingebrachten Kapitals. Diese Verluste werden dann vom Kapitalgeber abgeschrieben.

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