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Formen der Venture Capital-Beteiligung
Formen der Beteiligungen
Direkte Beteiligung
Von einer direkten Beteiligung spricht man, wenn die Beteiligung unmittelbar, ohne die Hilfe eines Intermediärs, erfolgt. Anbieter (des Kapitals) und Anleger (Kapitalgeber) sind hier identisch. Direkte Beteiligungen werden zum Beispiel von Business Angels eingegangen. Der Markt für direktes Beteiligungskapital ist unstrukturiert und wenig übersichtlich. Hier einen Kontakt zu einem Kapitalgeber herzustellen, gestaltet sich für ein Unternehmen oftmals schwierig.
Indirekte Beteiligung
Bei einer indirekten Beteiligung investiert der Kapitalgeber nicht direkt in ein Unternehmen, sondern ist nur indirekt daran beteiligt. Kapitalgeber und Anbieter sind in diesem Fall nicht identisch. Der Kapitalgeber stellt das Kapital einer Venture Capital-Gesellschaft zur Verfügung, die wiederum das Kapital investiert. Die Venture Capital-Gesellschaft tritt am Markt also als Intermediär (Mittler) zwischen dem Kapitalgeber und dem Kapitalnehmer in Erscheinung. Bei einer indirekten Beteiligung kann die Venture Capital-Gesellschaft fondsunabhängig oder fondsabhängig aufgebaut sein.
Fondsunabhängig
Bei Venture Capital-Gesellschaften, die unabhängig von einem Fonds aufgebaut sind, fließen die Mittel der Investoren direkt in die Venture Capital-Gesellschaft. Dies kann zum Beispiel über die Ausgabe von Aktien geschehen.
Fondsabhängig
Bei fondsgestützten Venture Capital-Gesellschaften werden sog. Venture Capital-Fonds aufgelegt, durch die sich die Investoren indirekt an jungen Unternehmen beteiligen können. Die Venture Capital-Gesellschaft verwaltet dabei den Fonds. Ihre Aufgaben erstrecken sich vom Einwerben der Geldern (fundraising), über die Investition in Beteiligungen, das Überwachen und Weiterentwickeln der Beteiligungen bis hin zur Deinvestition von Beteiligungen.
Mögliche Kapitalgeber, die in Venture Capital-Fonds investieren sind Kreditinstitute, Großunternehmen, der Staat oder Versicherungen. Private Investoren sind eher selten.
Venture Capital-Fonds haben zwar hohe Renditeerwartungen, unterliegen aber gleichzeitig hohen Risiken. Das Fonds-Kapital wird daher in der Regel auf mehrere Beteiligungen verteilt. Durch diese Diversifikation wird versucht, das potentielle Risiko zu minimieren.
Venture Capital-Fonds sind in Deutschland in der Regel als Kommanditgesellschaft angelegt, wobei die Beteiligungsgesellschaft die Rolle des Komplementärs übernimmt. Beteiligungsgesellschaft und Fonds sind durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag verbunden. Die Beteiligungsgesellschaft erhält für das Fondsmanagement eine fixe Vergütung von meist 2 bis 3 Prozent des Fondsvermögens (management fee). Hinzu kommt in der Regel eine Beteiligung am Fondserfolg (carried interest). Um einen Anreiz für das Management zu schaffen, möglichst hohe Renditen zu erzielen, setzt die Beteiligung am Fondserfolg erst nach einer Mindestverzinsung des investierten Kapitals ein (hurdle rate). Wird diese Mindestverzinsung nicht erreicht, wird die Gewinnbeteiligung ausgesetzt.
Fonds können zudem offen oder geschlossen angelegt sein. Offene Fonds sind zeitlich nicht begrenzt, außerdem ist ihr Volumen nicht definiert. Bei einem offenen Fonds können die laufenden Erträge wieder reinvestiert werden. Daneben ist die Ausgabe neuer Anteile möglich.
Geschlossene Fonds (Evergreenfonds) haben hingegen ein festes Volumen und feste Laufzeiten, die sich zwischen fünf und zehn Jahren bewegen. Bei geschlossenen Fonds können die Erträge nicht wieder reinvestiert werden. Eine besondere Form von Fonds sind sog. Blind Pools.
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