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Gründungszuschuss: Fachkundige Stellungnahme
Fachkundige Stellungnahme
Für den Antrag auf Bewilligung des Gründungszuschusses benötigt der Gründer die positive Beurteilung einer fachkundigen Stelle, die damit die Tragfähigkeit des Geschäftskonzeptes des Gründers bestätigt. Hierzu muss der Gründer bei der fachkundigen Stelle einen Geschäftsplan/ Businessplan vorlegen.
Nach dem SGB III gehören zu den fachkundigen Stellen insbesondere
- Industrie- und Handelskammern
- Fachverbände
- Handwerkskammern
- berufsständische Kammern
- Kreditinstitute
- Gründungszentren
Außerdem können auch Steuer- oder Unternehmensberater fachkundige Stellungnahmen abgeben. Die Wahl der fachkundigen Stelle steht dem Gründer offen. In der Regel kann der zuständige Fallmanager über verschiedene fachkundige Stellen vor Ort Auskunft geben. Die Arbeitsagentur kann nur in Ausnahmefällen die fachkundigen Stellen ablehnen.
Die fachkundigen Stellen erheben für ihre Stellungnahmen oftmals eine Gebühr, die sich in der Regel im Rahmen zwischen 50 und 100 Euro bewegt. Wird ein Steuerberater mit der fachkundigen Stellungnahme beauftragt, sind die Kosten allerdings höher. Es gibt allerdings auch fachkundige Stellen, die ihre Dienste kostenlos anbieten.
Geschäftsplan/ Businessplan
Welche Unterlagen die fachkundige Stelle zur Beurteilung des Gründungskonzeptes benötigt, hängt von der jeweiligen Stelle ab. In der Regel ist ein Businessplan/ Geschäftsplan zur Prüfung vorzulegen, der folgende Bausteine enthält:
- Gründungskonzept/ Beschreibung des Vorhabens
- Lebenslauf
- Übersicht der Privatausgaben/ Lebenshaltungskosten
- Rentabilitäts- und Ertragsvorschau für drei Jahre
- Kapitalbedarfsplan
- Finanzierungsplan
- Liquiditätsplan
- gegebenenfalls Mietvertrag oder Gesellschaftervertrag
Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen prüft die fachkundige Stelle die Tragfähigkeit des Geschäftskonzeptes – also sowohl die Realisierbarkeit als auch die Frage, ob es sich nach Ablauf der Förderung alleine tragen kann.
Die Erstellung des Businessplans sollte auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden. In der Regel sitzen einem bei einer fachkundigen Stelle Experten gegenüber, die sich mit dem Thema Unternehmensgründung auskennen und Schwächen im vorgelegten Unternehmenskonzept sofort erkennen. Daher sollte man für die Ausarbeitung des Businessplans im Vorfeld genügend Zeit einplanen.
Hilfreiches Wissen für Gründer auf förderland
-
- Wissenswertes zum Businessplan
- Wissenswertes zum Einstiegsgeld
- Archiv: Ich-AG
- Archiv: Überbrückungsgeld
- Mini-GmbH - Vorteile, Gründung, Aufbau
- Empfehlung: Bundesweite Fördermitteldatenbank
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