<< Themensammlung Gründungszuschuss
Können auch Empfänger des ALG II den Gründungszuschuss erhalten?
Nein. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II steht als Unterstützung zur Existenzgründung weiterhin nur das Einstiegsgeld als Förderinstrument zur Verfügung.
Weitere Fragen
- Ist der Gründungszuschuss eine Ermessens- oder eine Pflichtleistung?
- Muss der Gründungszuschuss versteuert werden?
- Warum wird der Gründungszuschuss auch als Zwei-Phasen-Modell bezeichnet?
- Was passiert mit bereits bestehenden Förderungen durch Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss?
- Welche Auswirkungen hat die Förderung durch den Gründungszuschuss auf den noch vorhandenen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Wenn der Gründer mit seinem Projekt scheitert, hat er dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Wie hoch sind die Leistungen des Gründungszuschusses?
- Wie unterscheidet sich der Gründerzuschuss vom Überbrückungsgeld?
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