<< Themensammlung Gründungszuschuss
Warum wird der Gründungszuschuss auch als Zwei-Phasen-Modell bezeichnet?
Die Förderung mit dem Gründungszuschuss ist in zwei Phasen unterteilt, daher auch der Name. Die ersten neun Monate besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung, sofern die Voraussetzungen zur Förderung erfüllt sind. Die Förderung der zweiten Phase ist eine Ermessensleistung. Der Gründer hat darauf keinen Anspruch.
Weitere Fragen
- Ist der Gründungszuschuss eine Ermessens- oder eine Pflichtleistung?
- Können auch Empfänger des ALG II den Gründungszuschuss erhalten?
- Muss der Gründungszuschuss versteuert werden?
- Was passiert mit bereits bestehenden Förderungen durch Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss?
- Welche Auswirkungen hat die Förderung durch den Gründungszuschuss auf den noch vorhandenen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Wenn der Gründer mit seinem Projekt scheitert, hat er dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Wie hoch sind die Leistungen des Gründungszuschusses?
- Wie unterscheidet sich der Gründerzuschuss vom Überbrückungsgeld?
Zum Thema auf förderland
Schlagworte zu diesem Artikel