<< Themensammlung Gründungszuschuss
Was passiert mit bereits bestehenden Förderungen durch Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss?
Förderungen die bereits bewilligt wurden, egal ob es sich dabei um eine Förderung durch den Existenzgründungszuschuss oder das Überbrückungsgeld handelt, werden bis zum Ende des Bewilligungszeitraums fortgeführt.
Weitere Fragen
- Ist der Gründungszuschuss eine Ermessens- oder eine Pflichtleistung?
- Können auch Empfänger des ALG II den Gründungszuschuss erhalten?
- Muss der Gründungszuschuss versteuert werden?
- Warum wird der Gründungszuschuss auch als Zwei-Phasen-Modell bezeichnet?
- Welche Auswirkungen hat die Förderung durch den Gründungszuschuss auf den noch vorhandenen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Wenn der Gründer mit seinem Projekt scheitert, hat er dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Wie hoch sind die Leistungen des Gründungszuschusses?
- Wie unterscheidet sich der Gründerzuschuss vom Überbrückungsgeld?
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