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Ich-AG und Existenzgründungszuschuss
Das Förderinsturment "Existenzgründungszuschuss" (Ich-AG) ist zum 30.6.2006 ausgelaufen. Bereits bestehende Förderungen werden - in der gleichen Form wie bisher - fortgesetzt.
Anstelle von Ich-AG und Überbrückungsgeld wurde zum 1. August ein neues, einheitliches Förderinstrument eingeführt, der Gründungszuschuss.
Allgemeines zum Existenzgründungszuschuss
Mit dem Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) wurde im Jahr 2003 ein neues Instrument zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit eingeführt.
Beim Existenzgründungszuschuss handelte es sich um einen monatlichen pauschalen Zuschuss, der zunächst für ein Jahr bewilligt wurde. Die gesamte Förderung der Ich-AG war auf maximal drei Jahre beschränkt.
Der Zuschuss betrug im ersten Jahr nach Beendigung der Arbeitslosigkeit monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr monatlich 360 Euro und im dritten Jahr monatlich 240 Euro (Gesamt: 14.400 Euro). Der Zuschuss war gem. § 3 EstG eine steuerfreie Einnahme und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Für Bezieher des Existenzgründungszuschusses bestand eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Absicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung war nicht verpflichtend.
Eine Beantragung des Existenzgründungszuschusses ist seit dem 1. Juli 2006 nicht mehr möglich. Bereits bestehende Förderungen werden aber fortgesetzt.
Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchte, dem steht seit dem 1. August 2006 der Gründungszuschuss als Förderinstrument zur Verfügung.