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Höhe des Existenzgründungszuschusses

Der Existenzgründungszuschuss war ein monatlicher pauschaler Zuschuss, der für maximal drei Jahre bezahlt wurde. Der Zuschuss wurde zunächst nur für ein Jahr bewilligt und musste jedes Jahr neu beantragt werden. Hier wurde dann geprüft, ob der Antragssteller die Voraussetzungen für den Bezug des Zuschusses noch erfüllt hat.

Der Zuschuss betrug im ersten Jahr monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr monatlich 360 Euro und im dritten Jahr monatlich 240 Euro. Insgesamt konnte der Gründer eine maximal Fördersumme von 14.400 Euro erhalten.

Beim Existenzgründungszuschusses handelte es sich gem. § 3 EstG um eine steuerfreie Einnahme, er unterlag nicht dem Progressionsvorbehalt.

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