<< Themensammlung Ich-AG
Ist die Ich-AG eine besondere Unternehmensform?
Nein, die Bezeichnung Ich-AG drückt nach den Vorstellungen der Hartz-Kommission aus, dass Arbeitslose ihre eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht nur als Arbeitnehmer einbringen, sondern vor allem auch als Selbstständige umsetzen können.
"AG" steht in diesem Zusammenhang nicht für die Rechtsform und hat dementsprechend nichts mit einer Aktiengesellschaft zu tun. Tatsächlich heißt die Ich-AG im Gesetz "Existenzgründungszuschuss".
"AG" steht in diesem Zusammenhang nicht für die Rechtsform und hat dementsprechend nichts mit einer Aktiengesellschaft zu tun. Tatsächlich heißt die Ich-AG im Gesetz "Existenzgründungszuschuss".
Weitere Fragen
- Kann bei der Ich-AG die Rentenversicherungspflicht umgangen werden?
- Kann der Anspruch auf den Existenzgründungszuschuss verloren gehen?
- Kann eine Ich-AG problemlos abgemeldet werden?
- Kann ich Mitarbeiter beschäftigen?
- Kann ich während des Bezugs des Existenzgründungszuschusses eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben?
- Wann wird der Zuschuss bezahlt?
- Welche Änderungen müssen der Arbeitsagentur bei der Ich-AG gemeldet werden?
- Welche Tätigkeiten darf eine Ich-AG ausüben?
- Welche Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit der Ich-AG?
- Wie sieht es mit der sozialen Absicherung aus?
- Wie viel darf ich hinzuverdienen, ohne dass mein Anspruch auf den Existenzgründungszuschuss entfällt?
- Wird der Existenzgründungszuschuss zur Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen?
- Wird der Zuschuss auf das Jahreseinkommen von 25.000 Euro angerechnet?