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Kann der Anspruch auf den Existenzgründungszuschuss verloren gehen?
Ja. Und zwar, wenn das Einkommen die Summe von 25.000 € überschreitet.
Hierzu gehören auch Einkommen aus nichtselbstständigen Tätigkeiten. Diese sind anhand der Lohnsteuerkarte oder von Lohnabrechnungen nachzuweisen.
Hierzu gehören auch Einkommen aus nichtselbstständigen Tätigkeiten. Diese sind anhand der Lohnsteuerkarte oder von Lohnabrechnungen nachzuweisen.
Weitere Fragen
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