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Welche Änderungen müssen der Arbeitsagentur bei der Ich-AG gemeldet werden?
Folgende Änderungen müssen beim Arbeitsagentur angezeigt werden:
All diese Änderungen führen zur Beendigung des Existenzgründungszuschusses.
- Sie wenden weniger als 15 Stunden pro Woche für Ihre Selbstständigkeit auf oder beenden sie gar.
- Sie nehmen eine nichtselbstständige Vollzeittätigkeit an.
- Sie nehmen eine nichtselbstständige Tätigkeit an, die umfangreicher ist als die selbstständige Tätigkeit.
All diese Änderungen führen zur Beendigung des Existenzgründungszuschusses.
Weitere Fragen
- Ist die Ich-AG eine besondere Unternehmensform?
- Kann bei der Ich-AG die Rentenversicherungspflicht umgangen werden?
- Kann der Anspruch auf den Existenzgründungszuschuss verloren gehen?
- Kann eine Ich-AG problemlos abgemeldet werden?
- Kann ich Mitarbeiter beschäftigen?
- Kann ich während des Bezugs des Existenzgründungszuschusses eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben?
- Wann wird der Zuschuss bezahlt?
- Welche Tätigkeiten darf eine Ich-AG ausüben?
- Welche Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit der Ich-AG?
- Wie sieht es mit der sozialen Absicherung aus?
- Wie viel darf ich hinzuverdienen, ohne dass mein Anspruch auf den Existenzgründungszuschuss entfällt?
- Wird der Existenzgründungszuschuss zur Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen?
- Wird der Zuschuss auf das Jahreseinkommen von 25.000 Euro angerechnet?