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Welche Tätigkeiten darf eine Ich-AG ausüben?

Den mit dem Existenzgründungszuschuss geförderten Gründern einer Ich-AG stehen alle Tätigkeiten offen, die auch sonst selbstständig ausgeübt werden. Dabei ist es egal, ob diese gewerblich oder freberuflich ausgeübt wird. alls zur Aufnahme der Tätigkeit bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind, wie zum Beispiel eine Konzession, so sind diese bei Beantragung des Existenzgründungszuschusses vorzuweisen.


Ziel ist es, mit der Ich-AG der Nachfrage nach kostengünstigen Dienstleistungen besser gerecht zu werden. Dies schließt auch handwerkliche und handwerksähnliche Tätigkeiten oder Handelsvertreter mit ein.

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