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Welche Tätigkeiten darf eine Ich-AG ausüben?
Den mit dem Existenzgründungszuschuss geförderten Gründern einer Ich-AG stehen alle Tätigkeiten offen, die auch sonst selbstständig ausgeübt werden. Dabei ist es egal, ob diese gewerblich oder freberuflich ausgeübt wird. alls zur Aufnahme der Tätigkeit bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind, wie zum Beispiel eine Konzession, so sind diese bei Beantragung des Existenzgründungszuschusses vorzuweisen.
Ziel ist es, mit der Ich-AG der Nachfrage nach kostengünstigen Dienstleistungen besser gerecht zu werden. Dies schließt auch handwerkliche und handwerksähnliche Tätigkeiten oder Handelsvertreter mit ein.
Ziel ist es, mit der Ich-AG der Nachfrage nach kostengünstigen Dienstleistungen besser gerecht zu werden. Dies schließt auch handwerkliche und handwerksähnliche Tätigkeiten oder Handelsvertreter mit ein.
Weitere Fragen
- Ist die Ich-AG eine besondere Unternehmensform?
- Kann bei der Ich-AG die Rentenversicherungspflicht umgangen werden?
- Kann der Anspruch auf den Existenzgründungszuschuss verloren gehen?
- Kann eine Ich-AG problemlos abgemeldet werden?
- Kann ich Mitarbeiter beschäftigen?
- Kann ich während des Bezugs des Existenzgründungszuschusses eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben?
- Wann wird der Zuschuss bezahlt?
- Welche Änderungen müssen der Arbeitsagentur bei der Ich-AG gemeldet werden?
- Welche Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit der Ich-AG?
- Wie sieht es mit der sozialen Absicherung aus?
- Wie viel darf ich hinzuverdienen, ohne dass mein Anspruch auf den Existenzgründungszuschuss entfällt?
- Wird der Existenzgründungszuschuss zur Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen?
- Wird der Zuschuss auf das Jahreseinkommen von 25.000 Euro angerechnet?