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Wie sieht es mit der sozialen Absicherung aus?
Gesetzliche Rentenversicherung
Solange der Existenzgründungszuschuss bezogen wird, besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Dazu muss ein Antrag auf Versicherungspflicht zur Rentenversicherung gestellt werden; die Empfänger von dem Existenzgründungszuschuss werden vom Arbeitsamt der zuständigen Versicherung gemeldet.
Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt derzeit 19,5 % (Stand: März 2006) des steuerpflichtigen Einkommens. Der Mindestsatz beträgt 78 Euro, der Höchstsatz 235 Euro. Der Existenzgründungszuschuss wird bei der Berechnung nicht hinzugezogen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Es besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, ein Mitgliedszwang besteht nicht.
Für die Empfänger des Existenzgründungszuschusses werden generell auf der Grundlage eines Sechzigstels der monatlichen Bezugsgröße erhoben. Bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von 14% ergibt sich daraus ein monatlicher Beitrag von rund 170 Euro (Stand März 2006). Der Existenzgründungszuschuss wird bei der Berechnung nicht hinzugezogen.
Gesetzliche Pflegeversicherung
Freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind gleichzeitig versicherungspflichtig in der gesetzlichen Pflegeversicherung, wobei der monatliche Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung derzeit bei rund 20 Euro liegt. Eine Befreiung von dieser Regelung ist jedoch in dem Fall möglich, wenn bereits eine Versicherung gegen Pflegebedürftigkeit für sie (und ihre Angehörigen oder Lebenspartner) besteht. Die Beiträge zu den sozialen Sicherungssystemen müssen von den Existenzgründern und Existenzgründerinnen selbst gezahlt werden. Der Existenzgründungszuschuss wird bei der Berechnung nicht hinzugezogen.
Solange der Existenzgründungszuschuss bezogen wird, besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Dazu muss ein Antrag auf Versicherungspflicht zur Rentenversicherung gestellt werden; die Empfänger von dem Existenzgründungszuschuss werden vom Arbeitsamt der zuständigen Versicherung gemeldet.
Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt derzeit 19,5 % (Stand: März 2006) des steuerpflichtigen Einkommens. Der Mindestsatz beträgt 78 Euro, der Höchstsatz 235 Euro. Der Existenzgründungszuschuss wird bei der Berechnung nicht hinzugezogen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Es besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, ein Mitgliedszwang besteht nicht.
Für die Empfänger des Existenzgründungszuschusses werden generell auf der Grundlage eines Sechzigstels der monatlichen Bezugsgröße erhoben. Bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von 14% ergibt sich daraus ein monatlicher Beitrag von rund 170 Euro (Stand März 2006). Der Existenzgründungszuschuss wird bei der Berechnung nicht hinzugezogen.
Gesetzliche Pflegeversicherung
Freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind gleichzeitig versicherungspflichtig in der gesetzlichen Pflegeversicherung, wobei der monatliche Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung derzeit bei rund 20 Euro liegt. Eine Befreiung von dieser Regelung ist jedoch in dem Fall möglich, wenn bereits eine Versicherung gegen Pflegebedürftigkeit für sie (und ihre Angehörigen oder Lebenspartner) besteht. Die Beiträge zu den sozialen Sicherungssystemen müssen von den Existenzgründern und Existenzgründerinnen selbst gezahlt werden. Der Existenzgründungszuschuss wird bei der Berechnung nicht hinzugezogen.
Weitere Fragen
- Ist die Ich-AG eine besondere Unternehmensform?
- Kann bei der Ich-AG die Rentenversicherungspflicht umgangen werden?
- Kann der Anspruch auf den Existenzgründungszuschuss verloren gehen?
- Kann eine Ich-AG problemlos abgemeldet werden?
- Kann ich Mitarbeiter beschäftigen?
- Kann ich während des Bezugs des Existenzgründungszuschusses eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben?
- Wann wird der Zuschuss bezahlt?
- Welche Änderungen müssen der Arbeitsagentur bei der Ich-AG gemeldet werden?
- Welche Tätigkeiten darf eine Ich-AG ausüben?
- Welche Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit der Ich-AG?
- Wie viel darf ich hinzuverdienen, ohne dass mein Anspruch auf den Existenzgründungszuschuss entfällt?
- Wird der Existenzgründungszuschuss zur Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen?
- Wird der Zuschuss auf das Jahreseinkommen von 25.000 Euro angerechnet?