<< Themensammlung Überbrückungsgeld
Kann ein Antrag auf Förderung nachträglich eingereicht werden?
Ja. Sie müssen allerdings den Antrag auf Förderung beim Arbeitsamt abgeholt haben und das Gewerbe/die freiberufliche Tätigkeit rechtzeitig angemeldet haben. Sie sollten aber mit dem Einreichen des Antrages nicht zu lange warten.
Die Gründung an sich sollte spätestens einen Tag nach Ablauf des Bezuges von Arbeitslosengeld erfolgt sein. Doch erlauben einige Arbeitsämter nach vorheriger Absprache ein Frist von bis zu vier Wochen bis zur Gründung.
Die Gründung an sich sollte spätestens einen Tag nach Ablauf des Bezuges von Arbeitslosengeld erfolgt sein. Doch erlauben einige Arbeitsämter nach vorheriger Absprache ein Frist von bis zu vier Wochen bis zur Gründung.
Weitere Fragen
- Besteht die Möglichkeit, dass ich zusätzlich zum Existenzgründungszuschuss bzw. Überbrückungsgeld Arbeitslosengeld II erhalte?
- Erhalte ich eine Förderung, wenn ich früher schon einmal selbstständig war?
- Gibt es einen Rechtsanspruch auf Förderung?
- Habe ich Anspruch auf Förderung, wenn ich eine bisherige, nebenberufliche Selbstständigkeit in Vollzeit fortsetzen möchte?
- Habe ich auch bei der Übernahme eines bestehenden Unternehmens Anspruch auf Förderung?
- Habe ich bereits eine Selbstständigkeit begonnen, wenn ich mich neben der Arbeitslosigkeit selbstständig betätige?
- Hat es Auswirkungen auf meine Förderung, wenn ich zusätzliche oder andere geschäftliche Schwerpunkte setze?
- Ist die Dauer des Restanspruchs von Bedeutung?
- Ist die Förderung erfolgsabhängig?
- Ist es möglich, die Förderung ruhen zu lassen?
- Ist es notwendig, eine Nebentätigkeit dem Arbeitsamt zu melden?
- Kann ich die Selbstständigkeit auch nach Rückkehr in die Arbeitslosigkeit weiterführen?
- Muss ich nach Bewilligung des ÜGs/des Existenzgründungszuschusses eine Änderung meiner Steuerklasse melden?
- Muss ich, wenn ich eine Vollzeitstelle annehme, die Förderung zurückzahlen?
- Wann beginnt die Förderung?
- Was muss ich beachten, um eine Förderung zu erhalten?
- Was muss ich beachten, wenn ich mich aus einer Anstellung heraus selbstständig mache?
- Was muss ich bei Strukturvertrieben beachten?
- Was passiert, wenn die Existenzgründung scheitert?
- Was passiert, wenn ich den Aufhebungsbescheid bekomme und der Antrag auf ÜG bzw. Existenzgründungszuschuss noch nicht (schriftlich) zugelassen wurde?
- Welche Berufsgruppen werden gefördert?
- Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen eine Ablehnung zu wehren?
- Welche Rolle spielt das Einkommen des Partners, ist die Förderung vermögensabhängig?
- Welche Vorarbeiten darf ich vor dem Bezug der Förderung tätigen?
- Welche Voraussetzungen brauche ich, um mich als Handwerker selbstständig zu machen?
- Wird auch eine Selbstständigkeit im Ausland gefördert?
- Zu welchem Zeitpunkt wird der Antrag gestellt?