<< Themensammlung Überbrückungsgeld
Was muss ich beachten, um eine Förderung zu erhalten?
Um den Erhalt von Förderung wahrscheinlicher zu machen, sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Es muss ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine ähnliche Anspruchsgrundlage (zum Beispiel Arbeitnehmer in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme) vorliegen.
- Sie müssen Ihr Unternehmen beim Gewerbeamt bzw. beim Finanzamt anmelden.
- Da Förderungen werden nach Vollendung des 65. Lebensjahres eingestellt.
- Haben Sie schon einmal einen Existenzgründungszuschuss bzw. Überbrückungsgeld bezogen, sollte dies mehr als 24 Monate zurückliegen. Hier sind allerdings Ausnahmen möglich, wenn persönliche Gründe (längere Krankheit, Schwangerschaft etc.) zu einer vorzeitigen Beendigung der zuvor geförderten Selbstständigkeit geführt haben.
- Die beabsichtigte Selbstständigkeit muss auf mehr als 15 Stunden pro Woche ausgelegt sein und geeignet sein, um eine dauerhaft tragfähige Existenzgrundlage zu sichern.
- Anspruchsgrundlage und Gründung dürfen nicht länger als ein Monat auseinander liegen. Dabei gibt es bei unbilliger Härte (zum Beispiel, wenn durch Krankheit oder Unfall der Termin nicht eingehalten werden konnte) Ausnahmen.
All diese Umstände können Gründe für eine Ablehnung darstellen.
- Es muss ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine ähnliche Anspruchsgrundlage (zum Beispiel Arbeitnehmer in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme) vorliegen.
- Sie müssen Ihr Unternehmen beim Gewerbeamt bzw. beim Finanzamt anmelden.
- Da Förderungen werden nach Vollendung des 65. Lebensjahres eingestellt.
- Haben Sie schon einmal einen Existenzgründungszuschuss bzw. Überbrückungsgeld bezogen, sollte dies mehr als 24 Monate zurückliegen. Hier sind allerdings Ausnahmen möglich, wenn persönliche Gründe (längere Krankheit, Schwangerschaft etc.) zu einer vorzeitigen Beendigung der zuvor geförderten Selbstständigkeit geführt haben.
- Die beabsichtigte Selbstständigkeit muss auf mehr als 15 Stunden pro Woche ausgelegt sein und geeignet sein, um eine dauerhaft tragfähige Existenzgrundlage zu sichern.
- Anspruchsgrundlage und Gründung dürfen nicht länger als ein Monat auseinander liegen. Dabei gibt es bei unbilliger Härte (zum Beispiel, wenn durch Krankheit oder Unfall der Termin nicht eingehalten werden konnte) Ausnahmen.
All diese Umstände können Gründe für eine Ablehnung darstellen.
Weitere Fragen
- Besteht die Möglichkeit, dass ich zusätzlich zum Existenzgründungszuschuss bzw. Überbrückungsgeld Arbeitslosengeld II erhalte?
- Erhalte ich eine Förderung, wenn ich früher schon einmal selbstständig war?
- Gibt es einen Rechtsanspruch auf Förderung?
- Habe ich Anspruch auf Förderung, wenn ich eine bisherige, nebenberufliche Selbstständigkeit in Vollzeit fortsetzen möchte?
- Habe ich auch bei der Übernahme eines bestehenden Unternehmens Anspruch auf Förderung?
- Habe ich bereits eine Selbstständigkeit begonnen, wenn ich mich neben der Arbeitslosigkeit selbstständig betätige?
- Hat es Auswirkungen auf meine Förderung, wenn ich zusätzliche oder andere geschäftliche Schwerpunkte setze?
- Ist die Dauer des Restanspruchs von Bedeutung?
- Ist die Förderung erfolgsabhängig?
- Ist es möglich, die Förderung ruhen zu lassen?
- Ist es notwendig, eine Nebentätigkeit dem Arbeitsamt zu melden?
- Kann ein Antrag auf Förderung nachträglich eingereicht werden?
- Kann ich die Selbstständigkeit auch nach Rückkehr in die Arbeitslosigkeit weiterführen?
- Muss ich nach Bewilligung des ÜGs/des Existenzgründungszuschusses eine Änderung meiner Steuerklasse melden?
- Muss ich, wenn ich eine Vollzeitstelle annehme, die Förderung zurückzahlen?
- Wann beginnt die Förderung?
- Was muss ich beachten, wenn ich mich aus einer Anstellung heraus selbstständig mache?
- Was muss ich bei Strukturvertrieben beachten?
- Was passiert, wenn die Existenzgründung scheitert?
- Was passiert, wenn ich den Aufhebungsbescheid bekomme und der Antrag auf ÜG bzw. Existenzgründungszuschuss noch nicht (schriftlich) zugelassen wurde?
- Welche Berufsgruppen werden gefördert?
- Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen eine Ablehnung zu wehren?
- Welche Rolle spielt das Einkommen des Partners, ist die Förderung vermögensabhängig?
- Welche Vorarbeiten darf ich vor dem Bezug der Förderung tätigen?
- Welche Voraussetzungen brauche ich, um mich als Handwerker selbstständig zu machen?
- Wird auch eine Selbstständigkeit im Ausland gefördert?
- Zu welchem Zeitpunkt wird der Antrag gestellt?