<< Themensammlung Überbrückungsgeld
Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen eine Ablehnung zu wehren?
Zunächst besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einzulegen. Dieser ist kostenlos und kann auch bei der Widerspruchsstelle des Arbeitsamtes kostenlos zu Protokoll gegeben werden. Nicht selten kommt es in Folge des Widerspruchs zu Nachbesserungen, es wird oft ein Kompromiss angeboten (zum Beispiel verkürzter Bezug des Überbrückungsgeldes).
Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie vor das Sozialgericht gehen. Ohne dass für Sie Gerichtskosten entstehen, hilft Ihnen die Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts bei der Formulierung Ihrer Klage. Wollen Sie einen Fachanwalt hinzuziehen, können Sie bei Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe beantragen. Sie sollten bei der Wahl des Anwalts beachten, das er sich auf Sozialrecht spezialisiert hat.
Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie vor das Sozialgericht gehen. Ohne dass für Sie Gerichtskosten entstehen, hilft Ihnen die Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts bei der Formulierung Ihrer Klage. Wollen Sie einen Fachanwalt hinzuziehen, können Sie bei Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe beantragen. Sie sollten bei der Wahl des Anwalts beachten, das er sich auf Sozialrecht spezialisiert hat.
Weitere Fragen
- Besteht die Möglichkeit, dass ich zusätzlich zum Existenzgründungszuschuss bzw. Überbrückungsgeld Arbeitslosengeld II erhalte?
- Erhalte ich eine Förderung, wenn ich früher schon einmal selbstständig war?
- Gibt es einen Rechtsanspruch auf Förderung?
- Habe ich Anspruch auf Förderung, wenn ich eine bisherige, nebenberufliche Selbstständigkeit in Vollzeit fortsetzen möchte?
- Habe ich auch bei der Übernahme eines bestehenden Unternehmens Anspruch auf Förderung?
- Habe ich bereits eine Selbstständigkeit begonnen, wenn ich mich neben der Arbeitslosigkeit selbstständig betätige?
- Hat es Auswirkungen auf meine Förderung, wenn ich zusätzliche oder andere geschäftliche Schwerpunkte setze?
- Ist die Dauer des Restanspruchs von Bedeutung?
- Ist die Förderung erfolgsabhängig?
- Ist es möglich, die Förderung ruhen zu lassen?
- Ist es notwendig, eine Nebentätigkeit dem Arbeitsamt zu melden?
- Kann ein Antrag auf Förderung nachträglich eingereicht werden?
- Kann ich die Selbstständigkeit auch nach Rückkehr in die Arbeitslosigkeit weiterführen?
- Muss ich nach Bewilligung des ÜGs/des Existenzgründungszuschusses eine Änderung meiner Steuerklasse melden?
- Muss ich, wenn ich eine Vollzeitstelle annehme, die Förderung zurückzahlen?
- Wann beginnt die Förderung?
- Was muss ich beachten, um eine Förderung zu erhalten?
- Was muss ich beachten, wenn ich mich aus einer Anstellung heraus selbstständig mache?
- Was muss ich bei Strukturvertrieben beachten?
- Was passiert, wenn die Existenzgründung scheitert?
- Was passiert, wenn ich den Aufhebungsbescheid bekomme und der Antrag auf ÜG bzw. Existenzgründungszuschuss noch nicht (schriftlich) zugelassen wurde?
- Welche Berufsgruppen werden gefördert?
- Welche Rolle spielt das Einkommen des Partners, ist die Förderung vermögensabhängig?
- Welche Vorarbeiten darf ich vor dem Bezug der Förderung tätigen?
- Welche Voraussetzungen brauche ich, um mich als Handwerker selbstständig zu machen?
- Wird auch eine Selbstständigkeit im Ausland gefördert?
- Zu welchem Zeitpunkt wird der Antrag gestellt?