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Investitionszuschuss Wagniskapital

Der Investitionszuschuss Wagniskapital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat zum Ziel die Finanzierungsbedingungen junger, innovativer Unternehmen zu verbessern. Für private Investoren –insbesondere Business Angels – sollen Anreize geschaffen werden, solchen Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung zu stellen.

Gute, zukunftsträchtige Ideen sind die Basis innovativer Unternehmensgründungen, für deren Vorbereitung und Umsetzung nicht immer eine ausreichende private Finanzierung bereitsteht. Ziel dieses Förderbereiches ist es, Beteiligungskapital oder Zuschüsse für innovative Gründungsvorhaben, Unternehmensgründerinnen und -gründer zu mobilisieren und das Gründungsklima an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu verbessern. Damit soll die Dynamik bei technologieorientierten und wissensbasierten Firmengründungen erhöht und das nachhaltige Wachstum dieser Unternehmen unterstützt werden. Für die Förderung stehen über die Jahre 2013 bis 2016 insgesamt 150 Millionen Euro an Bundesmitteln bereit.

Die Eckpunkte der Förderung

Gefördert werden private Investoren (natürliche Personen), die Gesellschaftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben, die vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sind. Der private Investor erhält 20 Prozent des Kaufpreises für den Anteilserwerb über den Zuschuss zurückerstattet – die Beteiligung muss für mindestens drei Jahre gehalten werden.

Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung des Kaufpreises an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens 10.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Jahr Zuschüsse für Anteilskäufe in Höhe von bis zu 250.000 Euro beantragen. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 1 Million Euro pro Jahr bezuschusst werden.

Voraussetzungen

Voraussetzungen, die das Unternehmen erfüllen muss:

  • Nicht älter als 10 Jahre
  • Kleines Unternehmen i.S. der EU: Weniger als 50 Mitarbeiter,  Jahresumsatz oder –bilanzsumme höchstens 10 Mio €
  • Unabhängiges Unternehmen
  • Hauptsitz in der EU, in Deutschland mindesten eine Betriebsstätte oder Zweigniederlassung
  • Muss innovativen Branche angehören. Die geförderten Branchen ergeben sich aus einer Liste von 22 Wirtschaftszweigklassifikationen der amtlichen Statistik des Statistischen Bundesamtes.

  

Voraussetzungen, die der Investor erfüllen muss

  • Natürliche Person mit Hauptsitz in der EU
  • Nicht mit dem Unternehmen verbunden
  • Auf eigene Rechnung und von eigenem Geld
  • Mindesthalte dauer von drei Jahren
  • Keine Kreditfinanzierung

Alternativ kann der Investor die Anteile am Unternehmen auch über eine GmbH (sog. Business Angels GmbH) erwerben, bei der er der alleinige Anteilseigner ist. Der Geschäftszweck der GmbH muss das Eingehen und Halten von Beteiligungen sein.

Verfahren

Antragsverfahren für den Investitionszuschusses

Im normalen Antragsverfahren reicht zunächst das Unternehmen einen Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit. Anschließend stellt der Investor beim BAFA ebenfalls online einen Antrag. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bescheid. Nachdem der Investor die Zahlung für die Anteile vorgenommen hat, fordert er die Erstattung von 20% der Investitionssumme beim BAFA an. Hierfür muss dann auch der Gesellschaftsvertrag vorliegen, aus dem die Beteiligung hervorgeht.

Beteiligt sich der Investor an einem Gründungsvorhaben, reicht zuerst der Investor seinen Antrag ein. Das Unternehmen stellt dann seinen Antrag auf Förderfähigkeit, wenn es gegründet und in das Handelsregister eingetragen ist.

Start des Programms ist der 15. Mai 2013. Anträge für den Investitionszuschuss Wagniskapital können ab dem 15. Mai 2013 auf der elektronischen Antragsplattform des BAFA (www.bafa.de) gestellt werden.

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