Natürlich ist es gerade für einen Newcomer im europäischen "Fördergeschäft" nicht einfach, einen Antrag zustellen. Alleine das "Wording", die typischen Fachbegriffe der Förderprogramme, die ungewohnte Antragstellung, die normalerweise in englischer Sprache erfolgt, und viele andere Dinge lassen die meisten schnell verzweifeln und von einer Antragstellung Abstand nehmen. Dabei wird man feststellen, dass die Antragstellung in einem EU-Programm sich prinzipiell nicht von der in einem nationalen Programm unterscheidet. Und, die Form der Anträge ist praktisch für alle EU-Programme vergleichbar, wenn auch die Rahmenbedingungen mitunter abweichen können.
Da jedes Projekt etwas besonderes ist, sollten Sie nicht das Projekt an ein Förderprogramm anpassen, sondern IMMER DAS PASSENDE FÖRDERPROGRAMM ZU IHREM PROJEKT suchen. Oft bieten - gerade bei kleinen Projekten - nationale Programme die bessere Alternative, auch wenn die Förderung eventuell niedriger ausfällt. Was unterscheidet EU-Programme von anderen nationalen Programmen oder Landesprogrammen? Zu den nationalen Programmen und einigen Landesprogrammen zählen viele, die bei genauerem Hinsehen eigentlich auch EU-geförderte Projekte sind. Die Finanzierung in diesen Programmen erfolgt oft mit Mitteln der europäischen Strukturfonds im Rahmen der Regionalförderung.
Die EU-Programme unterscheiden sich von den Programmen der Regionalförderung vor allem dadurch, dass eine Antragstellung nicht im Land selber, sondern direkt in Brüssel erfolgt. Die Projekte, die von der EU gefördert werden, weisen zudem eine "Europäische Dimension" auf. Was verbirgt sich dahinter? Die geförderten Projekte in den Bereichen Forschung und Innovation, Umwelt und Energie, Informationstechnologie, Aus- und Weiterbildung sowie Öffentliche Gesundheit werden normalerweise von mehreren, unabhängigen Partnern aus mehreren Ländern durchgeführt, sind also grenzüberschreitende Projekte. Es gibt auch mitunter Projekte, die von einem Antragsteller beantragt werden können. Hier wird von der Kommission darauf geachtet, dass die Ergebnisse eine europaweite Verbreitung finden ("dissemination") oder die entsprechenden Aktivitäten der Durchführung der EU-Programme selbst dienen ("support actions").
EU-Förderprogramme
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Programme würde hier zu weit führen. Hier sei zum einen auf die Fördermittelbroschüre der Bayerischen Industrie- und Handelskammern hingewiesen. Zum anderen kann eine erste Recherche nach Fördermöglichkeiten über die Fördermitteldatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Programme von Experten geschrieben wurden, der Teufel mitunter im Detail steckt.
Unbedingt Fachberatung Nutzen
Wer weiß, was ein Projektträger ist, wie sich das Vollkostenmodell vom Zusatzkostenmodell unterscheidet, was ein Strategic Research Project (STREP) von einem Integrierten Projekt unterscheidet, was ein RTD-Perfomer ist und unter welchen Bedingungen ein mittelständisches Unternehmen ein zulässiges KMU (kleines und mittleres Unternehmen) ist, der benötigt keine Beratung. Gehören Sie dazu?
Merke: Es gibt keine dummen Fragen
Dem Antragsteller stehen verschiedene Beratungs-Netzwerke zur Verfügung, in denen versierte und erfahrene Experten. Angefangen bei den Euro Info Centres (EIC) und Innovation Relay Centres (IRC), die beide von der EU-Kommission mitfinanziert werden, um unentgeltlich Erstberatung anbieten. Zu nennen sind hier auch die Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung, die es für die verschiedenen EU-Programme gibt. Die Euro Info Centres nennen Ihnen bei Bedarf gerne die jeweiligen Organisationen und Ansprechpartner.
Regionalförderung der Europäischen Union
Alle EU-Mitgliedsstaaten können die Regionalförderprogramme nutzen. Zum besseren Verständnis geben wir Ihnen einen kurzen allgemeinen Abriss über die Förderprogramme der EU in den betreffenden Ländern. Beachten Sie bei einer eventuellen Antragstellung, dass die politischen Ziele der Förderprogramme durch Ihr konkretes Projekt berücksichtigt werden.
Regionalförderung
Die Regionalförderung in der EU soll den Abbau des wirtschaftlichen und sozialen Gefälles zwischen den Regionen der Europäischen Gemeinschaft unterstützen. Die Programme werden bilateral zwischen den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission vereinbart und im jeweiligen Land verwaltet. Die EU behält sich dabei eine nachträgliche Prüfung vor. Förderprogramme sind die Strukturfonds, der Kohäsionsfond und die Gemeinschaftsinitiativen.´
Strukturfonds
Im Rahmen der Regionalförderung werden vier verschiedene Strukturfonds in der laufenden Förderperiode (bis 2006) eingesetzt:
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für produktive Investitionen, Infrastruktur und Mittelstandsförderung
- Europäischer Sozialfonds (ESF) für Berufsbildung und Einstellungsbeihilfen
- Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) für die Entwicklung des ländlichen Raumes
- Finanzierungsinstrument zur Ausrichtung der Fischerei (FIAF)
Es gibt drei verschiedene Förderregionen (Ziel-Gebiete) mit unterschiedlichen Förderquoten:
- Ziel 1: Unterstützung der Entwicklung der am wenigsten wohlhabenden Regionen (z.B. Neue Bundesländer)
- Ziel 2: Wiederbelebung der Gebiete mit Strukturproblemen (z.B. Grenzregion Bayern-Tschechien)
- Ziel 3: Entwicklung der Humanressourcen (alle Gebiete außerhalb von
Ziel 1 und Ziel 2 Regionen)
In den Ziel-1-Gebieten liegt das Brutto-Inlandsprodukt pro Kopf bei weniger als 75 Prozent des EU-Durchschnitts. Ziel-2-Gebiete liegen darüber, weisen aber z.B. noch höhere Arbeitslosenquoten und andere Strukturprobleme auf. Alle anderen Gebiete werden zu den Ziel-3-Gebieten gezählt.
Viele Investitionsförderprogramme werden durch den Strukturfond EFRE finanziert. Aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftskraft der Regionen erklären sich auch die regionalen Unterschiede in den Förderprogrammen. Investitionen in den neuen Bundesländern oder den neuen EU-Mitgliedsstaaten können deutlich stärker gefördert werden als in wirtschaftlich prosperierenden Gegenden. Da gibt es selbst in ein und demselben Bundesland deutliche Unterschiede. Können z.B. in Bayern entlang der tschechischen Grenze Investitionen bezuschusst werden, sind im relativ reichen Oberbayern solche Förderungen nicht möglich. Die rechtliche Grundlage ist das internationale Beihilferecht. In diesen Abkommen sind die maximalen Förderhöhen für Unternehmen festgelegt.
Kriterien sind hier vor allem:
- Wirtschaftskraft der Region, in der das Projekt unterstützt werden soll - Art und Größe der zu fördernden Organisation (kleines und mittleres Unternehmen oder nicht)
- "Abstand" des zu fördernden Projekts zum Markt (Grundlagenforschung oder Markteinführung/Investition)
Wer wissen möchten, welche Förderschwerpunkte in welchem Land oder welcher Region gelten, kann hier selber einmal recherchieren.
Kohäsionsfond
Der Kohäsionsfond findet Anwendung in Gebieten mit einem Brutto-Sozialprodukt von unter 90 Prozent pro Kopf des Gemeinschaftsdurchschnitts. Zur Zeit können in Spanien, Griechenland, Portugal sowie in den neuen Mitgliedsstaaten bis 2006 Umwelt- und Infrastrukturprojekte bis maximal 85 Prozent gefördert werden. In den neuen Mitgliedsstaaten stehen hierfür rund 7 Milliarden Euro zur Verfügung.
Gemeinschaftsinitiativen - Aus den Mitteln der Strukturfonds werden weitere Förderlinien unterstützt:
- INTERREG III: Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit
- EQUAL: Bekämpfung von Diskriminierung, Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt
- LEADER+: Entwicklung des ländlichen Raums und Vernetzung
- URBAN: Wiederbelebung krisenbetroffener Städte und Stadtviertel
Hier sind auch Unternehmen antragsberechtigt. Deren Aktivitäten und Projekte müssen aber auf jeden Fall "regionalpolitisch" eingebettet sein. Das heißt, weitere Partner, wie z.B. Behörden, Ämter, Sozialpartner, Bildungsträger etc. sind notwendig, um eine möglichst umfassende Entwicklung der betroffenen Region zu garantieren.
Förderprogramme zur Vorbereitung des Beitritts
Zur Vorbereitung des Beitritts zur EU können die Beitrittskandidatenländer verschiedene Förderprogramme (sogenannte Vor-Beitrittshilfen) in Anspruch nehmen. Diese Programme dienen der Vorbereitung des Beitritts, das heißt der Übernahme des rechtlichen EU-Besitzstandes ("acquis communautaire"). Zu diesen Förderprogrammen zählen vor allem PHARE, CARDS, ISPA und SAPARD.
PHARE, CARDS
Das Programm PHARE ist bereits seit 1989 in Kraft. Ursprünglich war die Förderung nur für Ungarn und Polen vorgesehen. Heute stehen rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr für alle EU-Kandidatenländer zur Verfügung. Unterstützt werden drei Programmlinien mit vergleichbaren Budgets.
PHARE ist mittlerweile durch CARDS ersetzt worden:
- Aufbau von Institutionen (z.B. Personalaustausch zwischen Behörden) und Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung (auch Investitionsförderung).
- Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Umsetzung des Gemeinsamen Besitzstandes (z.B. Computer, Büroausstattung, Fahrzeuge etc.).
- Aufbau von Mechanismen und Institutionen, die nach Beitritt für die Durchführung der Strukturfonds nötig sind (Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts).
ISPA fördert seit 2000 strukturpolitische Maßnahmen im Umwelt- und Verkehrsinfrastrukturbereich, wie
- Umwelt: Trinkwasserversorgung, Abwasserbehandlung, Abfallmanagement und Reduzierung der Umweltverschmutzung.
- Verkehr: Verbindung der nationalen Netze, Zugang zu den transeuropäischen Netzen (TEN).
Der finanzielle Beitrag kann bis 85 Prozent der öffentlichen Ausgaben betragen. Alle ISPA-Projekte in den neuen Mitgliedsstaaten, die in der Zeit von 2000-2003 verabschiedet wurden, sind ab dem 1. Mai 2004 automatisch zu Kohäsionsfondsprojekten geworden.
SAPARD
Ebenfalls seit 2000 fördert SAPARD mit 520 Millionen Euro pro Jahr die Vorbereitung auf die Gemeinsame Agrarpolitik und den Binnenmarkt der EU. In erster Linie fördert das Programm Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe, Einrichtung von Qualitäts-, Tier-, Pflanzenschutzkontrollen, Erhalt des ländlichen Erbes sowie die Berufsbildung.