Das Geschäftskonto: Online-Anbieter oder Filialbank?
Wo sind die Finanzen des Unternehmens kostengünstig untergebracht?
Ein Geschäftskonto, das bei umfangreichen Leistungen keine Kontoführungsgebühren erhebt, ist schwer zu finden.
Das Geschäftskonto ist Dreh- und Angelpunkt der Finanzen im Unternehmen.
Viele Posten werden monatlich über das Geschäftskonto gebucht. Damit Firmengründer oder ihre Finanzexperten jederzeit den Überblick über alle abgeschlossenen und ausstehenden Buchungsvorgänge haben, ist ein Geschäftskonto mit umfangreichen und zuverlässigen Leistungen unverzichtbar. Mit den Pflichten und Voraussetzungen, die mit der Eröffnung eines Geschäftskontos einhergehen, hat sich Autor Christoph Ahr im Beitrag „Wie ist das eigentlich genau mit dem Geschäftskonto?“ im Detail beschäftigt. Bleibt für den Unternehmer nur die Frage, welches Produkt tatsächlich sinnvoll für die eigenen Bedürfnisse ist. Dabei spielt die Frage nach den Kontoführungsgebühren immer eine entscheidende Rolle.
Für Privatpersonen gibt es ein großes Angebot an kostenlosen Girokonten. Geschäftskunden von Banken, die ein entsprechendes Konto eröffnen möchten, steht in den meisten Fällen keine kostenfreie Kontoführung zur Verfügung. Gerade bei einem regen Zahlungsverkehr können so rasch Gebühren in beträchtlicher Höhe anfallen, die in die monatliche Kostenkalkulation mit eingeplant werden müssen. So mancher Unternehmensgründer eröffnet ein Girokonto für Selbstständige, denn die sind in vielen Fällen noch ohne eine monatlich anfallende Kontoführungsgebühr erhältlich. Vor allem langjährige Kunden, die sich selbstständig machen und ihr Girokonto entsprechend umstellen möchten, dürfen häufig auf die Kulanz ihrer Hausbank hoffen. Bei einem Privatkonto ist allerdings Vorsicht geboten, denn es kann sich als schwierig herausstellen, die Abgrenzung zwischen privaten und geschäftlichen Transaktionen dem Finanzamt schlüssig darzulegen. Ein separates Geschäftskonto schützt die Privatsphäre des Kontoinhabers und zieht eine klare Grenze.
Nur Einzelunternehmer oder Freiberufler haben die Möglichkeit, ihr Girokonto als Selbstständige auch als Geschäftskonto zu führen. Unternehmer, die Angestellte beschäftigen, müssen ein separates Geschäftskonto eröffnen, das dann auch nicht auf ihren eigenen Namen sondern auf den des Unternehmens geführt wird. Die gesetzliche Grundlage für die Eröffnung und Führung von Geschäftskonten bildet das Kreditwesengesetz (KWG).
Die kostengünstige Variante, die sowohl Einzelunternehmern als auch Unternehmern mit Angestellten zur Verfügung steht, ist ein Konto, das ausschließlich online geführt wird und nicht an eine Filialbank gebunden ist. Das so genannte Online-Geschäftskonto spart Gebühren, allerdings entfällt auch der persönliche Service, den Geschäftskunden in einer Filialbank auch unabhängig von der reinen Kontoführung in Anspruch nehmen können. Der Unternehmer steht damit vor der Wahl, welchem Finanzpartner er seine Kontobewegungen anvertrauen möchte. In seinem Internetblog bestesgirokonto.net hat sich der Autor Matthias Nemack eingehend mit dieser Thematik beschäftigt und ein paar grundlegende Fragen erarbeitet, die eine wertvolle Entscheidungshilfe bieten können:
1. Wofür soll das Geschäftskonto genutzt werden?
Sollen über das Geschäftskonto lediglich Ein- und Ausgänge von Zahlungen zur Unterstützung des allgemeinen Rechnungswesens verwaltet werden? Dazu zählt die Anweisung von Gehältern ebenso wie die Einzahlung von Außenständen oder die Überweisung von Rechnungsbeträgen an Außenstehende. Gilt das Geschäftskonto lediglich als virtueller Abwicklungsort von Zahlungsein- und –ausgängen, kann ein Online-Konto ausreichend sein.
Viele Unternehmer schätzen aber noch immer die Möglichkeit, Barabhebungen oder –einzahlungen vornehmen zu können. Ein typisches Beispiel sind Unternehmen, die Rohstoffe und Materialien zur Weiterverarbeitung von Zulieferern beziehen. Hier ist es noch immer gängige Geschäftspraxis, auf die Barzahlung bei Auslieferung einen Rabatt zu gewähren. So mancher Unternehmer möchte auf diese Kostenersparnis nicht verzichten und schätzt deshalb die Möglichkeit, bei einer Filialbank Barabhebungen für entsprechende Transaktionen tätigen zu können. Gleiches gilt für Einzahlungen. Wer von seinen Kunden oder Geschäftspartnern regelmäßig bar bezahlt wird, ist mit einem Geschäftskonto gut beraten, das an eine Filialbank vor Ort geknüpft ist. Die Einzahlung von Bareinnahmen wird dadurch erheblich erleichtert.
2. Wie viele Transaktionen sind monatlich zu erwarten?
Die Zahl der regelmäßig anfallenden Transaktionen, die über das Geschäftskonto abgewickelt werden, hat großen Einfluss darauf, welcher Kontotyp gewählt werden sollte. Bei umfangreichen Transaktionen können sich die Einzelgebühren schnell zu einem großen Kostenfaktor summieren. Hier sollten Unternehmer genau hinschauen und das persönliche Buchungsverhalten mit den Angeboten der Finanzinstitute abgleichen.
Wer beispielsweise nur wenige Transaktionen im Monat über das Geschäftskonto tätigt, sollte ein Produkt wählen, das mit einer geringen Grundgebühr aufwartet und dafür höhere Kosten bei Einzelbuchungen verursacht. Wer hingegen eine große Anzahl an Transaktionen zu erwarten hat, wählt aus Kostengründen besser ein Geschäftskonto, das zwar eine höhere monatliche Grundgebühr erhebt, bei dem aber keine oder nur sehr geringe Buchungskosten anfallen. Beide Varianten sind bei renommierten Finanzdienstleistern ebenso erhältlich wie verschiedene Mischformen, die sich nach genauer Analyse meist optimal auf die persönlichen Unternehmensbedürfnisse anpassen lassen.
Online-Banking ist längst eine Selbstverständlichkeit. Dank der elektronischen Abwicklung lassen sich Bankgeschäfte schnell und komfortabel erledigen, ohne auf das Filialnetz von Kreditinstituten angewiesen zu sein. Was dabei nicht unterschätzt werden darf, ist die Bedeutung von Sicherheitsstandards. Bei einem Mangel an effizienten Vorkehrungen ist der Schutz von Daten nicht gewährleistet. Nachfolgend zentrale Fakten im Überblick.
3. Sind Belege für einzelne Buchungen erforderlich?
Auch im Online-Zeitalter der Geschäftswelt sind Belege für Buchungsvorgänge noch nicht völlig aus der Mode gekommen. Viele Transaktionen werden zwar inzwischen ausschließlich online getätigt, es gibt aber immer wieder Bereiche, in denen ein schriftlicher Beleg unerlässlich ist. Unternehmer sollten deshalb genau prüfen, ob es für sie zu den wichtigen Serviceleistungen gehört, dass ihre Bankgeschäfte durch schriftliche Belege unterstützt werden können. Ist dies der Fall, ist die Zusammenarbeit mit einer Filialbank für das Geschäftskonto zu empfehlen.
Auch Direktbanken, die ihren Kunden reines Online-Banking zu günstigen Gebühren anbieten, ist es gegebenenfalls möglich, schriftliche Belege zu erhalten. Diese sind aber häufig an eine zusätzliche Gebühr geknüpft, die darauf zurückzuführen ist, dass vielfach eine Kooperation mit anderen Banken vor Ort erforderlich ist, die die Belege gegen Aufpreis als Ausdruck an ihren eigenen Terminals zur Verfügung stellen. Wer regelmäßig Belege für Banktransaktionen ausfertigen lassen muss, sollte sich diesen komplizierten und dadurch häufig recht kostenintensiven Weg lieber ersparen. Unternehmer, die trotzdem lieber auf die Online-Dienste einer Direktbank zurückgreifen möchten, sollten im Vorfeld unbedingt abklären, ob und in welcher Form die Ausstellung einzelner Belege überhaupt möglich ist.