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Sale-and-Lease-Back – Rückmietkauf
Allgemeines
Beim Sale-and-Lease-Back - auch Rückmietkauf genannt - handelt es sich um eine spezielle Form des Leasings. Dabei verkauft der spätere Leasing-Nehmer einen Gegenstand oder eine Immobilie an eine Leasing-Gesellschaft, von der er das Objekt wiederum zurückleast.
Dem Leasing-Vertrag entsprechend vergütet der Leasing-Nehmer durch die regelmäßigen Ratenzahlungen den Kaufpreis zuzüglich sämtlicher Kosten, Zinsen, Kreditrisiko und Gewinn. Ist die Laufzeit des Mietvertrages zu Ende, kann der frühere Eigentümer des Leasing-Objekts je nach Vertragsgestaltung entscheiden, ob er es zurückkaufen möchte.
Der Rückmietkauf ist sowohl in Form des Operate-Leasings als auch in Form des Finanzierungs-Leasings möglich.
Leasing-Objekte
Grundsätzlich können sowohl Wirtschaftsgüter, die vom zukünftigen Leasing-Nehmer neu gekauft worden sind, als auch um Wirtschaftsgüter, die der zukünftige Leasing-Nehmer schon länger besessen hat, Gegenstand eines Sale-and-Lease-back-Vertrages sein. In der Regel handelt es sich dabei um Immobilien oder Maschinen.
Vorteile
Durch den Verkauf des Leasing-Gegenstandes wird Kapital freigesetzt, so dass der Leasing-Nehmer kurzfristig seine Liquidität steigert, den verkauften Gegenstand aber weiterhin nutzen kann.
Im Gegensatz zu einem Darlehen muss der Unternehmer nicht auf zusätzliche Sicherheiten zurückgreifen. Die Bilanzsumme bleibt weiterhin gering, die Bonität bleibt erhalten.
Da es sich bei den monatlichen Leasing-Gebühren um immer wiederkehrende, gleich bleibende Kosten handelt, ist es für den Unternehmer relativ leicht, diesen Posten in seine finanzielle Planung einzukalkulieren.
Nachteile
Grundsätzlich sind alle Formen des Leasings mit relativ hohen Gesamtkosten verbunden, da Leasing-Raten insgesamt normalerweise immer die Kosten eines fremdfinanzierten Kauf des Leasing-Guts übersteigen. Außerdem muss der Leasing-Nehmer für laufende Kosten wie für Versicherungen, Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen aufkommen.
Da Leasing-Verträge in der Regel unkündbar sind, wird die Leasing-Rate zu einem festen Posten bei den Fixkosten. Andererseits hat der Leasing-Geber die Möglichkeit, den Vertrag fristlos zu kündigen, falls der Leasing-Nehmer in Zahlungsverzug ist.
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