Der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg sagte dazu: "Die Bundesregelung Niedrigverzinsliche Darlehen, die auf Antrag meines Hauses heute von der EU-Kommission genehmigt worden ist, schafft die europarechtlichen Voraussetzungen für konjunkturbelebende Kreditprogramme.
Damit sind die europarechtlichen Hürden für die geplanten Flexibilisierungen und Erweiterungen des KfW-Sonderprogramms genommen."
Gleichzeitig hat die Bundesregierung, so der Minister, mit der Bundesregelung eine unbürokratische beihilferechtliche Plattform für eigene Kreditprogramme der Länder geschaffen.
Öffentliche Hilfen besser nutzen
Die "Bundesregelung niedrigverzinsliche Darlehen" aus dem Bundeswirtschaftministerium dient dazu, die seit Ende 2008 verbesserten EU-rechtlichen Möglichkeiten für öffentliche Hilfen in der Wirtschaftskrise auszuschöpfen.
Kredite
Sie sieht die Möglichkeit zur Vergabe zinsverbilligter Kredite für Investitionen und Betriebsmittel vor, die von den sonst für staatliche Darlehen üblichen EU-Regeln abweicht.
Der Bundeswirtschaftsminister unterstrich, dass die Europäische Kommission die Bundesregelung "Niedrigverzinsliche Darlehen" in einem sehr beschleunigten Verfahren genehmigt habe.
"Das belegt", so Bundesminister zu Guttenberg, "dass Bundesregierung und Europäische Kommission Hand in Hand arbeiten."
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie