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Öffentliche Hilfen ausschöpfen

Mit verbilligten Krediten gegen die Krise

Die EU-Kommission hat die Bundesregelung "Niedrigverzinsliche Darlehen" genehmigt. Das schafft die Basis für weitere Konjunkturprogramme und ermöglicht es Unternehmen, EU-konform öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Die EU-Kommission hat den Weg frei gemacht für niedrigverzinsliche Darlehen Die EU-Kommission hat den Weg frei gemacht für niedrigverzinsliche Darlehen

Der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg sagte dazu: "Die Bundesregelung Niedrigverzinsliche Darlehen, die auf Antrag meines Hauses heute von der EU-Kommission genehmigt worden ist, schafft die europarechtlichen Voraussetzungen für konjunkturbelebende Kreditprogramme.

Damit sind die europarechtlichen Hürden für die geplanten Flexibilisierungen und Erweiterungen des KfW-Sonderprogramms genommen."

Gleichzeitig hat die Bundesregierung, so der Minister, mit der Bundesregelung eine unbürokratische beihilferechtliche Plattform für eigene Kreditprogramme der Länder geschaffen.

Öffentliche Hilfen besser nutzen

Die "Bundesregelung niedrigverzinsliche Darlehen" aus dem Bundeswirtschaftministerium dient dazu, die seit Ende 2008 verbesserten EU-rechtlichen Möglichkeiten für öffentliche Hilfen in der Wirtschaftskrise auszuschöpfen.

 

Kredite

Sie sieht die Möglichkeit zur Vergabe zinsverbilligter Kredite für Investitionen und Betriebsmittel vor, die von den sonst für staatliche Darlehen üblichen EU-Regeln abweicht. 

Der Bundeswirtschaftsminister unterstrich, dass die Europäische Kommission die Bundesregelung "Niedrigverzinsliche Darlehen" in einem sehr beschleunigten Verfahren genehmigt habe.

"Das belegt", so Bundesminister zu Guttenberg, "dass Bundesregierung und Europäische Kommission Hand in Hand arbeiten."

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

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