Diese Verpflichtungen können genereller Art (z. B. Zustimmungspflicht des Kreditgebers beim Verkauf wesentlicher Vermögensgegenstände oder des Unternehmens) oder informativer Art (z. B. Businessplan, Quartals- und Jahresabschlüsse) sein. Hinzu treten Finanzkennzahlen (Financial Covenants), auf die nachfolgend eingegangen wird.
Financial Covenants sind bestimmte Kennzahlen in Bezug auf Eigenkapital, Verschuldung, Ertrag oder Liquidität. Diese Finanzkennzahlen werden zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer vereinbart und in regelmäßigen Abständen kontrolliert.
Aus Sicht der Banken haben die Covenants eine Warnfunktion, denn das Brechen der Covenants signalisiert, dass der Geschäftsverlauf nicht planmäßig verläuft und dass erhöhtes Augenmerk auf das Kreditengagement gelegt werden muss, um das Kreditausfallrisiko zu minimieren.
Solange der Kreditnehmer die Covenants nicht bricht, d.h. die anfänglich vereinbarten Werte einhält, wird der Kreditgeber sich nicht intensiv um das Kreditengagement kümmern, da es aus seiner Sicht planmäßig verläuft.
Werden jedoch Covenants gebrochen, wird der Kreditgeber erhöhte Aufmerksamkeit dem Kreditnehmer geben. In vielen Kreditverträgen stellt der Bruch von Covenants einen Verstoß gegen den Kreditvertrag dar, der - im Extremfall - zur Kündigung des Kredites führen kann. Im Regelfall wird der Kreditgeber den Covenantsbruch zum Anlass nehmen, eine Anpassung des Kreditvertrages zu seinen Gunsten vorzunehmen. Dies kann sich beispielsweise in der Erhöhung des Zinssatzes, in der Stellung zusätzlicher Sicherungen, in Forderung nach erhöhtem Eigenkapital durch die Gesellschafter oder in einer separaten Vergütung für den Verzicht auf das Kündigungsrecht (sog. Waiver-Fee) ausdrücken. Der Kreditgeber reagiert somit auf die aus seiner Sicht erhöhte Risikosituation.
Financial Covenants repräsentieren Anforderungen an die zukünftige Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens, die vom Kreditnehmer einzuhalten sind. Sofern die Finanzkennzahl aus den aktuellen Istwerten ermittelt von den im Kreditvertrag vereinbarten Sollwerten negativ abweicht, stellt dies ein Covenantsbruch dar. Positive Abweichungen sind hingegen unschädlich und zeigen, dass die aktuelle Situation nicht unter der Planung ist.
Typische Kennzahlen stellen den Zinsdeckungsgrad (Verhältnis von EBITDA zu Zinsaufwand), Schuldendienstdeckungsgrad (Verhältnis von dem für den Schuldendienst zur Verfügung stehenden Cash Flow zum periodenrelevanten Schuldendienst) sowie Nettoverschuldungsgrad (Verhältnis Nettoverschuldung zu EBITDA) dar. Diese Finanzkennzahlen zeigen, dass es dem Kreditgeber vorrangig darum geht sicherzustellen, dass bei Einhaltung der Kennzahlen die Rückführung des Kredites gesichert ist. Vor diesem Hintergrund sind diese Kennzahlen vielfach liquiditätsorientiert.
Im Regelfall werden diese Kennzahlen unternehmensindividuell festgelegt und vereinbart, d.h. aus der aktuellen Unternehmensplanung abgeleitet. Diese Unternehmensplanung sollte mindestens die Bestandteile Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Cash Flow Rechnung umfassen, sowie integriert sein. Die Planung sollte zudem den gesamten Zeitraum bis zur vollständigen Tilgung des Kredits umfassen.
Für den Kreditnehmer ist es daher existenziell wichtig, sehr gut vorbereitet in die Kreditverhandlung zu gehen. Es wäre verhängnisvoll eine "best case Planung" der Ermittlung der Financial Covenants zugrunde zu legen, da bei der ersten negativen Abweichung ein Covenantsbruch droht.
Sinnvoll ist es daher, verschiedene Szenarien zu erstellen und mit einer tendenziell konservativen Planung in die Kreditverhandlungen zu gehen. Zwar mag dies dem Ziel widersprechen, einen Kredit in der gewünschten Höhe zu erhalten, allerdings ist mit dieser Basis die Wahrscheinlichkeit höher, ohne Covenantsbruch das Kreditengagement zu beenden.
Bei der Vereinbarung der Covenants sollte darauf geachtet werden, dass diese eindeutig definiert (z. B. Rechnungslegungsstandard, Einzel- oder Konzernabschluss, Definition von EBITDA, etc.), praktikabel (z. B. sind die internen Voraussetzungen gegeben, um die Daten zu ermitteln) und konservativ festgelegt sind. Die Zinszahlungen und Tilgungen sollten realistisch in Höhe und Zeitpunkt aus der Planung abgeleitet sein. Dies alles setzt voraus, dass sich der Kreditnehmer im Vorfeld – ggf. zusammen mit einem fachkundigen Berater - sehr intensiv mit der Unternehmensplanung, den möglichen Finanzkennzahlen sowie mit den Wechselwirkungen aus unterschiedlichen Szenarien auseinander gesetzt hat.
Nach Abschluss des Kreditvertrages werden die Covenants in regelmäßigen Abständen (z.B. rollierend quartalsweise) an den Kreditgeber gemeldet. Der Kreditnehmer sollte sich unterjährig intensiv mit den Finanzkennzahlen auseinander setzen und diese berechnen. Sie zeigen ihm somit öfter, wie seine Istsituation im Vergleich zur Sollsituation lt. Kreditvertrag ist. Negative Abweichungen sollten analysiert und nach Ursachen untersucht werden, um einen drohenden Covenantsbruch zu vermeiden. Ferner sollten wesentliche Maßnahmen, die in der Sollplanung lt. Kreditvertrag nicht enthalten sind, dahingehend untersucht werden, wie sie sich auf die Covenants auswirken. Covenants können somit ebenfalls für den Kreditnehmer als Frühwarnsystem dienen und Handlungsspielräume aufzeigen.
Eine proaktive Diskussion mit dem Kreditgeber ist in solchen Fällen immer ratsamer als die Diskussion aufgrund eines Covenantsbruchs anzugehen.
Sollte dennoch ein Covenantsbruch stattgefunden haben, ist es sehr wichtig, mit abgesicherten und verlässlichen Informationen an den Kreditgeber heranzutreten. Dies beinhaltet unter anderem eine umfassende Ursachenanalyse, die Beschreibung der Folgen auf die zukünftigen Covenantsberechnungen (z. B. einmaliges oder erwartetes wiederholtes Brechen der Finanzkennzahlen), die Ableitung der Auswirkungen auf die Unternehmensplanung, eine Darstellung der eingeleitete und geplanten Gegenmaßnahmen. Primäres Ziel muß es sein, das Vertrauen der Banken zurückzugewinnen, das aufgrund des Covenantsbruchs gelitten hat.