Organisieren Sie die Abläufe neu
Werden in einem Bereich teure Überstunden geleistet, während in einem anderen die Mitarbeiter „Däumchen drehen“? Dann können Sie beispielsweise Ihr Personal, sofern die Qualifikationen vorhanden sind, umbesetzen. Eine andere Möglichkeit: Sie organisieren die Arbeit so, dass Sie einen Bereich ent- und den anderen belasten. So kann zum Beispiel der Leerlauf von Angestellten der Telefonzentrale mit zeitunkritischen Verwaltungstätigkeiten (Ablage, Rechnungskontrolle) behoben werden oder Außendienstmitarbeiter können ihre Spesenabrechnung selbst erstellen und damit die Fachkräfte im Rechnungswesen entlasten.
Lasten Sie die Kapazitäten aus
Fixe Kosten, die unabhängig von der Auslastung anfallen, können Sie meist nicht senken. Deshalb sollten Sie dafür sorgen, dass Sie die Kapazitäten möglichst auslasten. So können Sie zum Beispiel eine nur teilweise genutzte Lagerhalle weiter vermieten oder unbeschäftigte Mitarbeiter zu Arbeiten, die ansonsten von Dienstleistern erledigt werden, heranziehen. Bieten Sie Ihren Fuhrpark Speditionen an, um deren Arbeitsspitzen abzudecken.
Führen Sie Aktionen durch
Bevor Kapazitäten brach liegen, sollten Sie sie lieber nutzen: Mit Tätigkeiten zur Erhaltung von Anlagen, Reinigungsarbeiten oder auch Marketingaktionen, die bisher an fehlenden Ressourcen scheiterten. Denn in vielen Marketingabteilungen schlummern Erfolg versprechende Pläne, wie die Umsätze erhöht werden könnten. Prüfen Sie, ob Sie schlecht ausgelastetes Personal für die Realisierung einsetzen können.
Erhöhen Sie die Löhne - ohne Mehrkosten! |
Gönnen Sie Ihren Angestellten eine Nettolohnerhöhnung – ohne dass Sie einen Cent mehr bezahlen.So funktioniert es: Beraten Sie Ihre Mitarbeiter, wie Sie durch Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkartedie Lohnsteuer senken. Wer zum Beispiel einen langen Arbeitsweg hat oder Unterhalt an seinen Ex-Partner bezahlt, kann sich diese Aufwändungen unter Umständen als Freibetrag auf die Steuerkarte eintragenlassen. Normalerweise geben die Mitarbeiter diese Aufwändungen im folgenden Jahr in der Steuererklärung an und bekommen sie vom Finanzamt zurückerstattet. Damit geben sie dem Fiskus praktisch ein zinsloses Darlehen.So gehen Ihre Mitarbeiter vor: Auf Antrag vermerkt das Finanzamt denFreibetrag auf der Lohnsteuerkarte, wenn zum Beispiel die Aufwendungen für Werbungskosten (Arbeitskleidung und Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführung, Weg zur Arbeit), Sonderausgaben (ohne Vorsorgeaufwendungen) oder außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel Krankheitskosten) die Pauschbeträge um mehr als 600 Euro übersteigen. |
Jutta Gröschl
Chefredakteurin der Monatpublikationen "Coaching" und "Sekretärinnen-SERVICE", die bei WEKA MEDIA erscheinen.