Versicherung, Absicherung und Vorsorge

Versicherungen für Selbständige und Gründer

Selbständige, Startup-Founder und andere Existenzgründer müssen sich um viele Aspekte kümmern, damit aus ihrer Idee ein gut laufendes Unternehmen wird. Von der Unternehmensfinanzierung über Marketing bis hin zur richtigen Regelung von Firmenwagen gibt es viel zu bedenken.

Ein paar wichtige Fragen dürfen Jungunternehmer dabei nicht aus dem Auge verlieren: Was sind die wichtigsten Versicherungen für eine Existenzgründung? Welche Art von Absicherung ist gesetzlich vorgeschrieben? Welche Form der Altersvorsoge ist freiwillig? Welche Risiken sollte man als Selbständige ebenfalls absichern?

Von der Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung und Arbeitslosenversicherung bis hin zur Unfallversicherung gibt es eine große Palette an Angeboten, die sinnvoll erscheinen. Doch gerade als Existenzgründer ist es wichtig, seine Kosten und damit auch die finanziellen Verpflichtungen gering zu halten.

In dieser Foerderland.de-Rubrik stellen wir die wichtigsten Versicherungen für junge Unternehmer vor, damit sie für den Start und auch später gut abgesichert sind.

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung gehört zu wichtigsten Absicherungen. Deswegen besteht in Deutschland seit 2007 die Allgemeine Krankenversicherungspflicht.

Freiberufler und Selbständige sowie Beamte, Studenten und Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen können frei wählen, ob sie einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einer private Krankenkasse (PKV) beitreten möchten.

Beide Arten der Krankenversicherung bieten Vor- und Nachteile, über die man sich ausgiebig informieren und sie genau abwägen sollte. Beispielsweise gestaltet sich ein Wechsel von PKV zur GKV als schwierig, auch die zu leistenden Beitragshöhen und der Umfang der der Leistungen fallen unterschiedlich aus.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Beiträge zur GKV sind vom Einkommen abhängig. Für Selbständige, die anfangs noch geringe Umsätze erwirtschaften oder keine finanzielle Planungssicherheit besitzen, stellen die überschaubaren Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse eine gute Wahl dar. Zudem sind bei der GKV Ehepartner und Kinder, die kein eigenes Einkommen einbringen, kostenlos mitversichert.

Allerdings fallen die Leistungen für gesetzlich Versicherte bei Ärzten und in Krankenhäusern oft schlechter als für Mitglieder in der PKV aus.

Private Krankenversicherung

Die Beiträge von privaten Krankenkassen bemessen sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem gewählten Tarif. Der Tarif berechnet sich unter anderem nach den ausgesuchten Leistungen und den individuellen Sonderwünschen (z.B. Chefarztbehandlung), dem Alter und Geschlecht, sowie den Risiken, die sich aus dem Gesundheitszustand des Antragstellers ergeben.

In einigen privaten Krankenversicherungen sind die normalen Tarife günstiger als eine GKV, zudem erhält man hier bessere ärztliche Leistungen.

Nachteile für privat Versicherte sind unter anderem, dass Kinder extra abgesichert werden müssen und dass die Kosten für eine PKV im Alter deutlich ansteigen können. Zudem ist für Selbständige ein Wechsel von der privaten Krankenkasse in die GKV nur in seltenen Fällen möglich.

Tipp: Wichtige Fragen und Antworten finden sie in unseren FAQs zur PKV.

Pflegeversicherung

Bei eintretender Pflegebedürftigkeit (ambulant, stationär oder häuslich) kommt die Pflegeversicherung für die entstehenden Kosten auf.

Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, gleichgültig ob pflichtversichert oder freiwillig, zahlen auch Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung. Wer einer privaten Krankenkassenversicherung beigetreten ist, unterliegt der privaten Pflegepflichtversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Eintritt ins Rentenalter sorgt seit jeher für viele Diskussionen. Denn viele Deutschen erreichen das gesetzlich vorgeschrieben Alter nicht, da sie aus gesundheitlichen Gründen vorher berufsunfähig werden. Der gesetzliche Basisschutz für solche Fälle, die Erwerbsminderungsrente hat sich vor ein paar Jahren deutlich verschlechtert.

Deswegen ist es wichtig, dass Selbständige einen Schutz vor Berufsunfähigkeit abschließen. Die private Absicherung hierfür nennt sich umgangssprachlich Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Hierbei gibt es zwei verschiedene Modelle: die klassische BU und die BUZ.

Der Unterschied zwischen BU und BUZ ist vereinfacht gesagt, dass der Versicherte bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eine Lebens- oder Rentenversicherung mit abschließt. Hierbei fallen für den Betroffenen bei BU-Leistungen keine weiteren Beiträge für die Lebens- oder Rentenversicherung an.

Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbminderungsversicherung

Selbständige, die gefährliche oder künstlerische Berufe ausüben, haben oft das Problem, dass sie keine BU abschließen können. Diese Gruppen müssen mit einer Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit abgesichert werden.

Unfallversicherung

Oft wird eine Unfallversicherung als günstige Alternative zu einer BU oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung gesehen, was aber in manchen Fällen fatal sein kann. Denn eine Unfallversicherung deckt nur gewisse Risiken ab, zum Beispiel Ausfälle durch Unfälle am Arbeitsplatz.

Somit sollten Freiberufler, Gründer und andere Selbständige eine private Unfallversicherung als zusätzliche Absicherung zu einer BU sehen – nicht umgekehrt.

Altersvorsorge

Ob die Renten wie von Norbert Blüm versprochen wirklich sicher sind, das wird oft angezweifelt. Eines gilt allerdings sicher: Die richtige Altersvorsorge ist mittlerweile ein komplexes Thema geworden, gerade für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um sich für die Rente abzusichern. Dazu gehören die gesetzliche Rentenversicherung wie auch die Vorsorge über andere Modelle.

Gesetzliche Rentenversicherung

Abhängig Beschäftigte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert, Selbständige jedoch nicht. Jedoch haben jene die Möglichkeit, freiwillig Beiträge zu bezahlen oder eine volle Mitgliedschaft in der GRV zu beantragen.

Riester Rente

Da die gesetzliche Rente meist nicht mehr ausreicht, um im Ruhestand seinen finanziellen Bedarf zu decken, empfiehlt es sich, zusätzlich vorzusorgen. Die bekannteste Form ist die sogenannte Riester-Rente, welche eine staatlich geförderte Privat-Vorsorge darstellt.

Sie macht für Selbständige allerdings nur Sinn, wenn man eine GRV-Pflichtversicherung abgeschlossen hat. Mehr Informationen erhalten Sie in unseren FAQs zur Riester-Rente.

Rürup-Rente

Die sogenannte Rürup-Rente stellt wie die Riester-Rente eine vom Staat unterstützte, private Altersvorsorge dar. Sie richtet sich speziell an Unternehmer, Freiberufler und Selbständige, die ihre Beiträge individuell bestimmen. Aufgrund der Steuerbegünstigungen und der flexiblen Raten erscheint die Absicherung über Rürup-Rente attraktiv.

Wie sie in unseren FAQs Rürup-Rente nachlesen können, besitzt diese Form der Privatrente auch Nachteile. So können beispielsweise Beiträge nicht zurückerstattet werden.

Private Altersvorsorge: weitere Möglichkeiten

Neben der GRV, Riester- und Rürup-Rente bieten Versicherungen weitere Optionen an, über die man sich privat absichern kann. Dazu gehört die Kapitallebensversicherung.

Kapitallebensversicherungen werden kapitalgedeckt oder fondsgebunden finanziert, die unterschiedliche Renditen und Risiken bieten. Der Versicherungsfall tritt entweder bei Tod des Versicherungsnehmers oder beim Erreichen eines bestimmten Alters ein.

Die Risikolebensversicherung greift dagegen nur beim Ableben der versicherten Person, um die Hinterbliebenen finanziell abzusichern. Für Singles macht diese Art der Altersvorsorge wenig Sinn.

Die Risikolebensversicherung gehört zu den Policen, deren Abschluss zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, die aber für viele Personengruppen sehr zu empfehlen sind. Insbesondere Menschen in Führungspersonen mit Familie sollten eine Risikolebensversicherung abschließen.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Was viele Existenzgründer und selbständig Arbeitende nicht wissen: Sie können sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Dafür gelten aber bestimmte Regeln.

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige kann beispielsweise nur beantragt werden, wenn man vorher mindestens zwölf Monate pflichtversichert war oder Arbeitslosengeld bezogen hat. Auch bei der Höhe des Arbeitslosengeldes gibt es Besonderheiten: Sie berechnet sich nicht durch den durchschnittlichen Umsatz oder Gewinn, sondern orientiert sich an Qualifikation und regionaler Zugehörigkeit.

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse (KSK) gehört nicht zu den Versicherung. Stattdessen zahlen Selbständige aus künstlerischen Bereichen – zum Beispiel Journalisten und Grafiker – ihre Beiträge an die KSK. Diese stockt die Beiträge auf (finanziert durch Bund und Unternehmen) und gibt sie an die entsprechenden Sozialkassen (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) weiter.

Der monatliche Beitrag, den ein Künstler an die Künstlersozialkasse zahlt, hängt von seinem individuellen Einkommen ab. Mitglieder können ihre Krankenversicherung frei wählen und dort auch frei ihre Leistungsansprüche geltend machen. 

Weitere Versicherungen

Neben den Pflichtversicherungen bieten Versicherungsgesellschaften zusätzlich ein breites Spektrum zur Absicherung an. Diese können im privaten, im geschäftlichen wie auch in beiden Bereichen zugleich genutzt werden.

Von einer Betriebskostenversicherung über die Geschäftsinhaltsversicherung bis hin zur Versicherung von Forderungsausfällen: Welche Versicherungen für Gründer und junge Unternehmen im Einzelfall wirklich sinnvoll sind, lässt sich pauschal nicht beantworten. Dafür bedarf es ein Gespräch mit Spezialisten, welche den Bedarf einschätzen und die passenden Angebote unterbreiten.

Haftpflichtversicherungen: Betriebshaftpflicht und Berufsfhaftpflicht

Gibt es Schadensersatzforderungen von Dritten, so können diese für Selbständige existenzbedrohend sein. Deswegen sind Haftpflichtversicherungen für jede Art von Unternehmer wichtig. Hierzu gehören die Berufshaftpflichtversicherung für Selbständige und Freiberufler sowie die Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen.

Rechtsschutzversicherung

Wer sein Recht einklagen will oder selbst verklagt wird, muss mit hohen Ausgaben rechnen. Hier greift eine Rechtsschutzversicherung, indem sie die Kosten für Anwälte, Verfahren, Sachverständige, Prozessgegner und Kautionen abdeckt.

Rechtsschutzversicherungen werden mit unterschiedlichen Leistungen angeboten. Sie können sich damit einerseits privat oder beruflich absichern, andererseits auch aus Kombi-Tarifen wählen. Zudem ist es möglich sich für spezielle Bereiche (bspw. Steuerrecht) zu versichern.

KFZ-Versicherung

Gleichgültig, ob ein Auto privat oder als Firmenwagen genutzt wird: Es muss immer versichert sein. Deswegen gilt die KFZ-Haftpflichtversicherung als Grundvoraussetzung bei der Anmeldung eines Kraftfahrzeugs. Mit ihr werden die Schäden, die man anderen Verkehrsteilnehmern zufügt, abgedeckt.

Weitere Kraftfahrzeugversicherungen sind die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Diese beinhalten mehr Leistungen: Diebstahl, Wildunfälle oder Schäden durch Brand und mehr gehören hier dazu.

Wichtig: Wer einen Firmenwagen im Einsatz hat und dieser von mehreren Personen genutzt wird, muss bei der entsprechenden KFZ-Versicherung bestimmte Angaben machen, zum Beispiel die Namen der anderen Fahrer nennen.

 

Als Selbstständiger oder Unternehmer steht man bekannter Weise Risiken eher gegenüber als Privatpersonen. Neben seiner eigenen Person und seinen privaten Risiken, muss man auch das Unternehmen und damit seine Existenz absichern.

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Ein großer Teil der Selbstständigen in Deutschland sind Ein-Mann-Unternehmen (sog. Solo-Selbstständige). Jede von ihnen hat ganz unterschiedliche Anforderungen an Versicherungen und Vorsorge. Das gleiche gilt natürlich auch für Freiberufler. In diesem Beitrag finden Sie daher alles Wissenswerte zum Thema Versicherungen und Vorsorge für angehende Solo-Selbstständige und Freiberufler.

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Seit 2006 ist es auch für Selbstständige und Unternehmer möglich, sich gegen Arbeitslosigkeit abzusichern. Dafür muss spätestens ein en Monat nach der Gründung ein Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Träger der Versicherung ist demnach die Agentur.

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