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Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
Die Direktversicherung
Erklärung
Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab und übernimmt die Beitragszahlung. Ebenso kann der Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung - seit dem 01.01.2002 besteht ein Anspruch auf Entgeltumwandlung - die Beiträge finanzieren.
Das Bezugsrecht auf die Versicherungsleistung muss dem Arbeitnehmer und seinen Hinterbliebenen zustehen. Sie haben damit einen eigenen Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung. Im Versorgungsfall zahlt der Versicherer dann die Leistung aus der Versicherung direkt an den Arbeitnehmer oder im Fall des Todes an die Hinterbliebenen aus.
Die Versorgungsansprüche des Arbeitnehmers sind im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers gesichert, da die Lebensversicherungsunternehmen der Versicherungsaufsicht unterliegen und ihre Liquidität sicherstellen müssen. Bei einer Versorgungszusage über die Direktversicherung muss ein Arbeitgeber keine Beiträge an den Pensionssicherungsverein leisten.
Förderung
Die Beiträge zu einer Direktversicherung können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer geleistet werden.
Der Arbeitnehmer kann die Beiträge zu der Direktversicherung aus seinem Bruttoeinkommen im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei umwandeln. Das sind im Jahr 2007 bis zu vier Prozent der BBG der gesetzlichen Rentenversicherung, also bis zu 2.520 Euro jährlich beziehungsweise 210 Euro monatlich.
Das neue Alterseinkünftegesetz (AEG) ermöglicht eine weitere Einlage in die Direktversicherung: seit 01.01.2005 können zusätzlich 1.800 Euro steuerfrei eingebracht werden, sofern der Arbeitgeber die Versorgungszusage nach dem 31.12.2004 erteilt hat.
Die Steuerfreiheit der Beiträge gilt nur dann, wenn die Altersleistung grundsätzlich als lebenslange Rente ausbezahlt wird. Es dürfen jedoch bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals einmalig steuerfrei ausbezahlt werden.
Die Beiträge für die Direktversicherung unterliegen in Höhe der steuerfreien Beträge nicht der Sozialabgabenpflicht:
- Werden die Beiträge vom Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung aufgebracht, so sind die umgewandelten Gehaltsteile bis zu einer Höhe von vier Prozent der BBG sozialversicherungsfrei. Für den Aufstockungsbetrag in Höhe von 1.800 Euro sind jedoch in vollem Umfang Sozialabgaben zu zahlen.
- Werden die Beiträge vom Arbeitgeber finanziert, so sind diese sozialabgabenfrei bis zu vier Prozent der aktuellen BBG.
Die Leistungen aus der Direktversicherung unterliegen im Versorgungsfall der vollen Steuerpflicht und sind mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Für bis Ende 2004 abgeschlossene Direktversicherungen bleibt es bei den bisher geltenden Regelungen, nämlich Pauschalbesteuerung nach für Beiträge bis zu einem Betrag von 1.752 Euro jährlich. Die Renten werden aus diesen Direktversicherungen mit dem Ertragsanteil nach versteuert.
Zu beachten ist, dass sämtliche Leistungen der betrieblichen Altersversorgung der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen.
Bei Direktversicherungen ist auch eine Riester-Förderung in Form von Zulagen und Sonderausgabenabzug möglich.
Vorteile im Überblick
- Mit einer Direktversicherung kann der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung erfüllen.
- Direktversicherungen haben keine Auswirkungen auf die Bilanz.
- keine Beitragspflicht im Pensionssicherungsverein
- keine zusätzlichen Verwaltungskosten
- bei Entgeltumwandlung: Ersparnis der Sozialabgaben bis Ende 2008
- bei rein arbeitgeberfinanzierter Versorgung: unbefristete Ersparnis der Sozialabgaben in Höhe der steuerfreien Beträge
- kein Finanzierungsrisiko für den Arbeitgeber, da sich die Ansprüche des Arbeitnehmers direkt gegen die Versicherung richten
- Motivation der Mitarbeiter durch wichtige Zusatzleistungen
- hohe Sicherheit durch staatliche Versicherungsaufsicht
Für wen geeignet?
Die Direktversicherung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen geeignet, da der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber sehr gering ist und er kein finanzielles Risiko trägt. Der Arbeitnehmer erhält die Leistungen aus der Direktversicherung als Bezugsberechtigter direkt, nämlich die garantierten Leistungen zuzüglich der erwirtschafteten Überschüsse.
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