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Haftet der Arbeitgeber - in welcher Form auch immer - für die betriebliche Altersversorgung?
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 17. Januar 2005 zu den Informationspflichten des Arbeitgebers und weitere Urteile zu ähnlich gelagerten Fällen waren Anstoß einer umfangreichen Debatte über Haftung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit betrieblicher Altersversorgung.
Die Stuttgarter Richter kamen zu dem Ergebnis, dass es die arbeitsvertragliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gebietet, den Arbeitnehmer vor Abschluss der Entgeltumwandlungs-Vereinbarung über finanzielle Folgen bei gezillmerten Tarifen, insbesondere bei vorzeitiger Auflösung oder Beitragsfreistellung des Vertrages zu informieren. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber durchaus eine gewisse Sorgfalt hinsichtlich Auswahl einer betrieblichen Altersversorgung und hinsichtlich Information des Arbeitnehmers walten lassen muss.
Die Stuttgarter Richter kamen zu dem Ergebnis, dass es die arbeitsvertragliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gebietet, den Arbeitnehmer vor Abschluss der Entgeltumwandlungs-Vereinbarung über finanzielle Folgen bei gezillmerten Tarifen, insbesondere bei vorzeitiger Auflösung oder Beitragsfreistellung des Vertrages zu informieren. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber durchaus eine gewisse Sorgfalt hinsichtlich Auswahl einer betrieblichen Altersversorgung und hinsichtlich Information des Arbeitnehmers walten lassen muss.
Weitere Fragen
- An wen wird die Leistung bei Ablauf des Vertrages ausbezahlt?
- Hat ein Mitarbeiter Anspruch auf Abschluss seiner betrieblichen Altersversorgung bei einem ganz bestimmten Versicherer?
- Kann ein Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung auf bestimmte Arbeitnehmer beschränken, zum Beispiel als Motivation oder Belohnung?
- Kann ein Arbeitgeber die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung überhaupt vermeiden?
- Kann ein Arbeitnehmer den Vertrag einer betrieblichen Altersversorgung auch privat weiterführen?
- Was für Möglichkeiten habe ich als Arbeitnehmerin, wenn ich in Mutterschutz gehe?
- Was ist der Unterschied zwischen § 40b und § 3 Nr. 63 EStG? Und was davon ist jetzt besser?
- Was muss ich als Arbeitnehmer machen, wenn ich das Unternehmen verlasse beziehungsweise was muss ich als Arbeitgeber machen, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt?
- Was passiert, wenn das Versorgungsunternehmen die prognostizierte Leistung nicht erreicht?
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