<< Themensammlung Betriebliche Altersvorsorge

Was muss ich als Arbeitnehmer machen, wenn ich das Unternehmen verlasse beziehungsweise was muss ich als Arbeitgeber machen, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt?

Zunächst ist zu prüfen, ob eine unverfallbare Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung besteht. Dies ist im Allgemeinen der Fall, wenn die Zusage auf betriebliche Versorgung fünf Jahre bestanden hat und der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr vollendet hat (§ 1b Abs. 1 BetrAVG). Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung ist sofort unverfallbar (§ 1b Abs. 5 BetrAVG).

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer mitteilen, wie hoch sein unverfallbarer Anspruch auf Altersversorgung ist (§ 4a BetrAVG). Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber muss geregelt werden, was mit der betrieblichen Altersversorgung geschehen soll. Möchte der Arbeitnehmer die Altersversorgung auf den neuen Arbeitgeber übertragen (§ 4 BetrAVG)? Möchte er einen Vertrag eventuell privat weiterführen (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG)? Nicht vergessen werden darf, der Versorgungseinrichtung den Dienstaustritt zu melden und mitzuteilen, was mit dem Vertrag geschehen soll.
 

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