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GGF-Versorgung (Gesellschafter-Geschäftsführer)
Sonderstellung als GGF
In der betrieblichen Altersversorgung nehmen beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH eine Sonderposition ein.
Gesellschafter-Geschäftsführer haben dann eine beherrschende Funktion inne, wenn sie die Mehrheit der Kapitalanteile und Stimmrechte halten oder wenn sie aufgrund des Gesellschaftsvertrages einen beherrschenden Einfluss ausüben können (weisungsfreies Handeln). Das letztere ist aber anhand des Einzelfalles zu beurteilen ist.
Ein GGF ist also einerseits Selbstständiger als Inhaber (Gesellschafter) einer GmbH und andererseits ist er aufgrund seines Dienstvertrages in steuerlicher Hinsicht aber auch Arbeitnehmer (Geschäftsführer).
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