Die Auftraggeber bestreiten wesentlich öfter den Rechtsweg - für selbstständige Manager und Berater ein hohes Risiko, denn sie haften mit ihrem Privatvermögen für Schäden. Eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung schützt.
Vielfältige Haftungsrisiken
Freiberufliche Projektmanager, Unternehmenstrainer und Unternehmensberater arbeiten in der Regel auf Basis eines Dienstvertrags oder Werkvertrags. Wird dieser direkt mit dem Auftraggeber geschlossen, wird er sie bei Schäden auch direkt in Anspruch nehmen.
Bei Arbeiten über eine Agentur wird sich das Unternehmen mit seinen Ansprüchen zuerst an diesen Dienstleister wenden. Die Agentur bzw. deren Versicherung hat jedoch wiederum die Möglichkeit, den Manager oder Berater in Regress zu nehmen.
Manager auf Zeit ohne Organfunktion
Positionen in der zweiten Führungsebene, wie sie selbstständige Manager und Berater meist ausführen, definieren Versicherungen als Manager auf Zeit ohne Organfunktion.
Diese haften nach
- § 280 Abs. 1 BGB für Schäden, die durch Verletzungen aus ihrem Dienstvertrag verursacht sind.
- §§ 823 ff BGB für deliktische Ansprüche. Das trifft zu, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich einen Personenschaden verursachen oder Gegenstände beschädigen (Sachschaden), die im Eigentum des Unternehmens stehen.
- § 823 Abs. 2 BGB haftet der Manager auf Zeit auch für einen durch ihn verursachten Vermögensschaden.
Genereller Haftungsausschluss nicht zulässig
Zwar sind für Manager auf Zeit ohne Organstellung gewisse Haftungsbeschränkungen - etwa für leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden zwischen Unternehmen und Manager - im Rahmen des Dienstleistungsvertrages möglich. Ein genereller Ausschluss der Haftung ist aber nicht zulässig.
Checkliste: Wichtige Versicherungskriterien einer Berufshaftpflichtversicherung
Absicherung vor vertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen bietet eine Berufshaftpflichtversicherung.
Im Idealfall beinhaltet diese eine Vermögensschadenversicherung und eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Eine gute Berufshaftpflicht sollte folgende Kriterien erfüllen:
- Eine Berufshaftpflicht für Unternehmensberater und Consultants (auch Consulting-Haftpflicht genannt) sollte auf jeden Fall Vermögensschäden aus der beruflichen Tätigkeit beinhalten und somit über die Absicherung von Personen- und Sachschäden im Rahmen der Betriebshaftpflicht hinausgehen. Dafür sollte eine Versicherungs-/Deckungssumme von mindestens 250.000 EUR zur Verfügung stehen.
- Da die Tätigkeiten und Risiken im Beratungs- und Consultingumfeld (Unternehmens-, Personalberatung, Projektmanagement, Training etc.) sehr vielschichtig sind, empfehlen sich Versicherungsbedingungen nach dem All-Risk-Prinzip für alle Risiken und einer offenen Deckung für alle Tätigkeiten ohne abschließende Aufzählung.
- Insbesondere Beratungsfehler und Rechtsverletzungen (z.B. Urheberrechts- und Datenschutzrechtsverletzung) müssen für leicht fahrlässige wie auch für grob fahrlässige Fehler versichert sein.
- Der Versicherungsschutz sollte in Zeiten der Europäisierung für Europa inkl. Schweiz gelten.
- Auf kundenunfreundliche Klauseln wie z.B. die Abhängigkeit des Versicherungsschutzes für Rechtsverletzungen von vorheriger Prüfung der Leistung durch Anwälte sollte die Versicherer verzichten.
Ralph Günther, exali GmbH ( www.exali.de )