Das Wichtigste zum System der GKV in Kürze
Das GKV-System ist nach dem Solidaritätsprinzip aufgebaut. Es steht jedem Bürger offen. Sie wählen die Krankenkasse. Familienangehörige können bei Ihnen mitversichert sein. Empfänger von Arbeitslosengeld I und II sind ebenfalls pflichtversichert.
Große Teile der Krankenkassenleistungen sind durch den Leistungskatalog festgelegt. Jede Kasse hat jedoch einen gewissen Spielraum, welche zusätzlichen Leistungen sie anbietet – etwa Akupunktur.
Auf 15,5 Prozent vom Bruttolohn beläuft sich der Beitragssatz zur GKV für das Jahr 2013. Dazu kommen noch einmal 2,05 Prozent für die Pflegeversicherung – für Kinderlose ab 24 Jahren erhöht sich dieser Satz auf 2,3 Prozent. Arbeitnehmer mit einem Bruttoarbeitslohn von 52.200 im Jahr werden dagegen als freiwillig Versicherte in einer der gesetzlichen Krankenkassen geführt. Der Leistungsumfang der Kasse bleibt für sie in gewohntem Maße bestehen. Alternativ kann ab dieser Lohngrenze auch eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Das System der PKV als Gegenmodell
Als Selbstständigem, Freiberufler oder Beamten steht es Ihnen dagegen unabhängig von Ihrem Einkommen frei, sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder die private Krankenversicherung zu entscheiden.
Der Beitrag zur PKV wird von den Assekuranzen anhand verschiedener Parameter und Risikofaktoren individuell ermittelt. Dabei spielen unter anderem der Gesundheitszustand sowie das Eintrittsalter eine Rolle. Um ihr Risiko einzuschätzen, verlangen die Krankenversicherer von potenziellen Neukunden vor der Aufnahme die Beantwortung von Gesundheitsfragen.
Alter, Gesundheit und Leistungsumfang bestimmen den PKV-Beitrag maßgeblich
Mit entscheidend für die Beitragshöhe ist zudem der Umfang der Versicherungsleistungen. Im Gegensatz zur GKV ist der Leistungskatalog variabel aufgebaut. Zu Basisleistungen, die denen der gesetzlichen Kassen ähnlich sind, kann der Privatversicherte zusätzliche Annehmlichkeiten wie Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus vereinbaren. Auch die prozentuale Kostenübernahme von Medikamenten, Zahnersatz und dergleichen wird vertraglich festgelegt.
Da sich die PKV individuell zusammenstellen lässt, lohnt sich eine sorgfältige Prüfung der eigenen Wünsche und Bedürfnisse. Das auf den ersten Blick günstige Angebot kann Schwächen im Leistungsumfang aufweisen, die Sie als Versicherten im Lebensverlauf teuer zu stehen kommen können. Aus diesem Grund ist ein unabhängiger Versicherungsvergleich ratsam.
Vorteile für junge Besserverdienende
Die PKV kommt gerade für junge Existenzgründer in Frage. In dieser Phase stehen Sie in der Regel „voll im Saft“ und beanspruchen nur selten Ihre Krankenversicherung. Daher fallen die Versicherungsbeiträge moderat aus.
Verdienen Sie bereits zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit gut, kann sich daher ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnen. Denn der GKV-Beitragshöchstsatz für freiwillig gesetzlich Versicherte für 2013 beträgt mit der Pflegeversicherung insgesamt 700,88 Euro pro Monat. Er ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze von brutto 3.937,50 Euro monatlich und dem Beitragssatz von 17,8 Prozent.
Im Schnitt liegen die Prämien zur PKV – beispielsweise für einen gesunden 25-Jährigen – deutlich darunter. Einen Teil der Beitragssummen verwenden die Krankenversicherungen für Altersrückstellungen. Da die Gesundheitsausgaben mit dem Alter tendenziell steigen, dienen sie als Finanzpolster zur Abfederung eines starken Beitragsanstiegs.
Vor einem vorschnellen Abschluss die Fallstricke beachten
Doch Vorsicht ist geboten: Die derzeit niedrigen Zinsen verhageln die Kapitalerträge der Versicherer, das Polster wächst nicht mehr so üppig wie in der Vergangenheit – mit negativen Folgen für die Beitragsentwicklung. In Phasen, in denen Sie geringere Einnahmen verbuchen, kann Sie die Belastung durch die privaten Krankenversicherungsbeiträge zudem grundsätzlich in finanzielle Schieflage bringen.
Wer zurück in die GKV wechseln will, stolpert über einen weiteren Fallstrick – der Rückweg ist versperrt. Nur bei Aufnahme einer Tätigkeit als Arbeitnehmer, bei der der Verdienst mindestens zwölf aufeinanderfolgende Monate unter der Einkommensobergrenze liegt, ist ein Wechsel möglich.
Ein Wechsel von einer PKV zu einer anderen privaten Versicherungsgesellschaft dagegen ist machbar. Allerdings bestehen die Gesellschaften in aller Regel auf einer erneuten Gesundheitsprüfung. Auch das Eintrittsalter wird neu berechnet. Letzteres hat meist einen höheren Beitrag zur Folge, der Schritt ist nicht lukrativ.
Fazit: Treten Sie in jungen Jahren als Besserverdiener in die PKV ein, können Sie von einer auch finanziell lohnenswerten, umfassenden Versicherungsleistung profitieren, die die Kassenversorgung oftmals übertrifft. Allerdings sollten Sie bedenken, dass die Beiträge zur PKV mit der Zeit stark ansteigen können. Im Rentenalter übersteigen bereits heute einige Beitragssätze Privatversicherter diejenigen der gesetzlich Versicherten. In diesen Fällen ist jedoch ein Wechsel in den sogenannten Limit-Tarif möglich. Dieser muss in Preis und Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (Höchstbeitrag) entsprechen. Ein Zurück gibt es für die meisten Privatversicherten nicht. Daher sollte der Schritt in die private Krankenversicherung gut überlegt sein.
Weitere Informationen zur Privaten Krankenversicherung können auf check24.de eingesehen werden.