Die gesetzliche Rentenversicherung allein reicht nicht mehr aus, um den Lebensstandard zu halten. Gut für Vorsorger: Die Beträge, die Sie im Rahmen einer privaten Altersvorsorge steuerlich absetzen können, erhöhen sich. Wissen Sie, was Sie später finanziell erwartet? Denn nur dann können Sie entsprechend vorsorgen. Und bei der Altersvorsorge gilt: besser spät als nie.
Mit drei Säulen der Altersarmut vorbeugen
Damit Sie Ihren Ruhestand genießen können und es nicht zur Altersarmut kommt, gilt es vorzusorgen. Ihre Altersvorsorge sollte auf drei Säulen ruhen:
- gesetzliche Rente
- betriebliche Altersvorsorge
- private Altersvorsorge
Im Folgenden stellen wir Ihnen diese drei Säulen der Vorsorge kurz vor:
Säule eins: Die gesetzliche Rente
Die deutsche Rentenversicherung versendet jährlich die Renteninformation an alle Arbeitnehmer, die über 27 Jahre alt sind und mindestens seit fünf Jahren in die Rentenversicherung einzahlen. Der Renteninformation können Sie Ihre aktuelle Rentenanspruchshöhe bei voller Erwerbsminderung, die bereits erworbenen Ansprüche der Altersrente und die Höhe der voraussichtlichen Altersrente entnehmen.
Säule zwei: Die betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge, die Arbeitnehmer als Entgeltumwandlung oder Direktzusage nutzen können, wird direkt vom Arbeitsbruttolohn abgeführt und vom Arbeitgeber an die entsprechende Versicherung überwiesen. Beachten sollten Arbeitnehmer allerdings, dass die Beträge in der Ansparphase nicht versteuert werden. Dafür fallen bei Auszahlung der späteren Leistungen Steuern an.
Der Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer: Dadurch, dass die Einzahlungen vom Bruttolohn abgezogen werden, sind die Abzüge der Sozialversicherung niedriger.
Säule drei: Die private Altersvorsorge
Für die private Altersvorsorge bietet beispielsweise die Riester-Rente an. Diese wird vom Gesetzgeber bezuschusst. Auch bei dieser Versicherung sind die Leistungen steuerpflichtig.
Sie können aber auch eine andere Versicherung ohne staatliche Zuschüsse wählen. Hier entscheidet die Art der Auszahlung über die Besteuerung. Bei einer monatlichen Rente ist nur der jeweilige Ertragsanteil steuerpflichtig. Das heißt, dass nur der Teil der Rente versteuert werden muss, der über die Zinsen zusammengekommen ist. Lassen Sie sich hingegen den Betrag auf einmal auszahlen, müssen Sie die Hälfte davon versteuern.
Reicht (Ihnen) das?
Ob die Summe der kombinierten Leistungen für Sie ausreicht, ist direkt vom persönlichen Lebensstandard abhängig. Deshalb zögern Sie nicht und verschaffen Sie sich einen Überblick über ihre finanzielle Absicherung – unter Berücksichtigung der fälligen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Ermitteln Sie die Höhe Ihrer späteren Rentenbezüge und prüfen Sie, ob Ihnen der Betrag reicht. Wenn nicht, bessern Sie mit einer zusätzlichen privaten Vorsorge nach.
Dabei und bei der vorigen Beurteilung Ihrer Finanzsituation kann Ihnen der Berater der Hausbank ebenso zur Seite stehen, wie ein Fachmann eines entsprechenden Beratungsinstituts. Swiss Life beispielsweise bietet eine solche Dienstleistung an. Die Berater, ob nun Hausbank oder Finanzdienstleister, sind gut geschult und immer auf dem aktuellen Stand. Sie helfen Ihnen, das Beste aus Ihrem Geld fürs Alter zu machen.
Wir wünschen Ihnen einen sorgenfreien Blick in die Zukunft!