In diesem Beitrag greift Vermögensschadenexperte Ralph Günther von exali.de reale Schadenfälle von Gründern und Unternehmern aus der Praxis auf, die so auf seinem Schreibtisch gelandet sind. Dabei erklärt er auch, worauf Selbständige im jeweiligen Fall in puncto beruflicher Absicherung vor allem achten sollten.
Ist hier noch frei? Wenn die Domainregistrierung nach hinten losgeht
Eine Domain zu registrieren ist gar nicht so einfach, wie man vielleicht denken mag: Eine Fullservice-Internetagentur bekam den Auftrag, die Expansion eines großen Bautechnik-Unternehmens nach Übersee durch die Registrierung einer Domain des betreffenden Staates und die Erstellung einer Webseite zu unterstützen.
Nachdem die Agentur die Verfügbarkeit überprüft hatte, bestellte sie die gewünschte Domain. Nach einer kurzen Info an den Auftraggeber begann dieser mit der Produktion von Werbematerial – auf dem auch die neue Domain angegeben wurde. Als die Agentur wenige Tage später die Nachricht ereilte, die Domain sei zwar frei, könne aber aufgrund zu hoher Übereinstimmung mit einer anderen Domain nicht vergeben werden, war es bereits zu spät: Knapp 5.000 Euro hatte das Unternehmen bereits für Druckerzeugnisse ausgegeben – die nun direkt in den Mülleimer wanderten.
Eigentlich hat der Auftragnehmer in diesem Fall alles richtig gemacht und gewissenhaft eine Domain-Überprüfung vorgenommen. Was er aber nicht wissen konnte: Die Vergaberichtlinien für Domains in dem südamerikanischen Land weichen von denen in Deutschland ab. So kam es zu einem Vermögensschaden, für den er nun von seinem Auftraggeber (dem Bautechnik-Unternehmen) in Haftung genommen wurde.
Hintergrundwissen in puncto Absicherung: Damit die Berufshaftpflichtversicherung für Gründer und Unternehmer einen solchen Schaden abfangen kann, muss bei Abschluss darauf geachtet werden, dass neben Personen- und Sachschäden auch echte Vermögensschäden in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Herkömmliche Betriebshaftpflicht-Versicherungen wie sie z.B. für Handwerker üblich sind, decken reine Vermögensschäden in aller Regel nicht oder nur sehr unzureichend ab.
Rücktritt vom Projekt – Wenn der Kunde unzufrieden ist
Eine gute Beratungsleistung kann unbezahlbar sein. Was aber, wenn das Consulting durch einen Experten nicht das gewünschte Ergebnis bringt? Genau das passierte einem selbständigen Berater: Zur Akquise von Fördermitteln aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) sollte ein innovatives Produkt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgestellt werden. Um die Förderungskriterien zu erfüllen und damit die Aussicht auf Unterstützung zu erhöhen, wurde ein externer Berater an Bord geholt. Leider ohne Erfolg: Die Bewerbung wurde abgelehnt, woraufhin der unzufriedene Auftraggeber vom Projekt zurücktrat.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich, wenn die Zusammenarbeit der Geschäftspartner auf Basis eines Werkvertrags erfolgt und der Auftragnehmer einen konkreten Erfolg schuldet. Im Falle des Beraters war dies die Generierung von Fördergeldern, die nicht erreicht wurde. Da hier auch eine Nachbesserung keinen Erfolg gebracht hätte, konnte der Rücktritt geltend gemacht werden.
Hintergrundwissen in puncto Absicherung: Gerade für Unternehmer, die auftrags- bzw. projektbedingt konkrete Ergebnisse schulden, ist die Absicherung der eigenen Kosten (im Versicherungsjargon = Eigenschaden) durch den Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt ein sinnvoller Zusatz zur Berufshaftpflichtversicherung. Die Berufshaftpflicht übernimmt in diesen Fällen die vergeblichen Aufwendungen des Unternehmers. Darunter fallen beispielsweisedas eigene Honorar bzw. Werklohn, Sachaufwendungen wie speziell für das Projekt angeschaffte Hardware, Reisekosten, sowie Personalkosten für die Vergabe von Aufträgen an freie Mitarbeiter und Subunternehmer.
Abmahnung: Wenn ein Wettbewerber seine Rechte verletzt sieht
Im harten Wettbewerb der Pauschalreisen muss sich jeder an die Regeln halten. Dies hatte der Herausgeber einer Reisezeitschrift aus Sicht eines Reiseanbieters jedoch nicht getan: In einem Test hatte er Reiseangebote aus verschiedenen Supermärkten miteinander verglichen und die Ergebnisse in einer Reisezeitschrift veröffentlicht. Dabei kam das Angebot einer großen Discountkette im Vergleich mit einem klassischen Reiseanbieter nicht besonders gut weg.
Kurz darauf meldete sich der Anwalt des Discounters beim Herausgeber und forderte ihn wegen unzutreffender Tatsachenbehauptungen zur Unterlassung auf. Streitwert der Abmahnung: 25.000 Euro. Der Beschuldigte beauftragte seinerseits einen Anwalt zur Abwehr der Abmahnung – mit Erfolg. Schon nach einem Schreiben zog der Discounter den Unterlassungsanspruch zurück.
Hintergrundwissen in puncto Absicherung: Oft sind Abmahnungen und Unterlassungsforderungen ungerechtfertigt. Manchmal dienen sie sogar rein finanziellen Interessen. Dann heißt es ruhig bleiben und den Schlag mit der Unterstützung eines Anwalts zu parieren. Berufshaftpflichtversicherungen übernehmen in solchen Fällen alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, die zur Abwehr ungerechtfertigter Abmahnungen im Zusammenhang mit einem Schadenfall notwendig sind (z.B. Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten). Diese Leistungskomponente bezeichnet man als „Passiven Rechtsschutz“. Das Wort „passiv“ macht deutlich, dass die Leistung der Berufshaftpflicht in der Abwehr eines fremden Anspruches (z.B. vom Auftraggeber) besteht und nicht in der „aktiven“ Durchsetzung eigener Ansprüche.
Haftpflicht ist nicht gleich Haft-Pflicht: Ausschlüsse und Hintertürchen
Die beschriebenen Schadenfälle stammen aus ganz unterschiedlichen Bereichen, in denen Gründer und Unternehmer tätig sind. Eines haben sie aber alle gemeinsam: Ohne die passende Berufshaftpflicht wäre dem selbständigen oder freiberuflichen Unternehmer jeweils ein großes Loch in der Kasse entstanden. Um den Versicherungsnehmer optimal vor den zahlreichen Risiken zu schützen, muss eine Berufshaftpflicht heutzutage einen sehr weitgehenden Schutz insbesondere für teure Vermögensschäden bieten.
Für die umfassende Absicherung bietet der Versicherungsmarkt einige auf die jeweilige Branche zugeschnittenen und auch für Freiberufler finanzierbare Versicherungslösungen: Branchenkonzepte gibt es u.a. für den IT- und Telekommunikationsbereich, für Kreative, für Consultants und für den Bereich eCommerce.
Dennoch kann man bei der Auswahl einer geeigneten Versicherung leicht Schiffbruch erleiden, wenn wichtige Leistungskriterien unbeachtet gelassen werden. Ein kritischer Blick in die Versicherungsbedingungen der Berufshaftpflicht und kritische Nachfragen beim Vermittler sich deshalb immer empfehlenswert.