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Können die Beiträge aufgrund neu diagnostizierter Krankheiten angepasst/erhöht werden?
Die Beiträge können nicht aufgrund von Krankheiten, die erst nach dem Wechsel in die PKV (und damit nach Vertragsschluss) diagnostiziert werden, erhöht werden. Lediglich für Krankheiten, die bereits vor Vertragsschluss bekannt waren, kann ein entsprechender Risikozuschlag erhoben werden.
Die Beiträge können aber dann im Nachhinein angepasst werden, wenn der Versicherte bei Vertragsschluss unwahre Angaben über vorhandene Vorerkrankungen gemacht hat.
Die Beiträge können aber dann im Nachhinein angepasst werden, wenn der Versicherte bei Vertragsschluss unwahre Angaben über vorhandene Vorerkrankungen gemacht hat.
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