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Was ist ein Standardtarif?
Als Standardtarif wird ein brancheneinheitlicher Tarif der privaten Krankenversicherung bezeichnet. Er wird seit 1994 von allen privaten Krankenversicherungen angeboten.
Die Beiträge des Standardtarifs sind auf die Höhe des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt, die Leistungen entsprechen im Wesentlichen denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind bereits Alterungsrückstellungen vorhanden, so können diese bei einem Wechsel in den Standardtarif mitgenommen werden.
Die Beiträge des Standardtarifs sind auf die Höhe des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt, die Leistungen entsprechen im Wesentlichen denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind bereits Alterungsrückstellungen vorhanden, so können diese bei einem Wechsel in den Standardtarif mitgenommen werden.
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