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Was versteht man unter einer Beitragsrückerstattung?
Die sog. Beitragsrückerstattung kann dem Versicherten in der privaten Krankenversicherung zugute kommen, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums keinerlei Leistungen der PKV in Anspruch genommen hat. Der versicherte bekommt dann einen Teil der geleisteten Beiträge zurück erstattet.
Ob ein Versicherter in der PKV in den Genuss einer Beitragsrückerstattung kommen kann und in welcher Höhe, hängt vom gewählten Tarif bzw. der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab.
Ob ein Versicherter in der PKV in den Genuss einer Beitragsrückerstattung kommen kann und in welcher Höhe, hängt vom gewählten Tarif bzw. der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab.
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