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Wer kann sich im Standardtarif der Privaten Krankenversicherung versichern?
Im Standardtarif können sich zum einen Personen versichern, die das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben und zusätzlich schon mindestens die letzten zehn Jahre privat krankenversichert waren (und zwar mit einem Tarif, der durch den Arbeitgeber zuschussberechtigt ist).
Weiter können auch Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, den Standardtarif wählen. Voraussetzung hierfür ist, dass ihr Einkommen unter der Jahresentgeltgrenze liegt und sie ebenfalls schon 10 Jahre in einem zuschussberechtigten Tarif versichert waren.
Personen, deren Alter unter dem 55. Lebensjahr liegt, können sich im Standardtarif versichern, wenn sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder Ruhegeld im Sinne beamtrechtlicher Vorschriften erhalten, ebenfalls zehn Jahre in einem zuschussfähigen Tarif vorweisen können sowie ein Gesamteinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen.
Beamte, bei denen bereits Vorerkrankungen vorliegen, können sich im Standardtarif versichern, wenn sie neu verbeamtet werden und in den Normaltarif der privaten Krankenversicherung nicht aufgenommen werden würden oder wenn, dann nur mit einem Risikozuschlag. Diese Personen haben die Möglichkeit innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung oder nach Feststellung einer Behinderung ohne Zuschlag in den Standardtarif zu wechseln. Dies bezieht auch alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen mit ein.
Wer Witwengeld oder Unfallruhegeld bezieht, kann sich ebenfalls im Standardtarif versichern. Dies gilt auch für ehemalige Berufssoldaten. Dies trifft auch auf deren Familienangehörigen zu, sofern sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert wären.
Ebenfalls in den Standardtarif können Heilfürsorgeberechtigte eintreten, wenn die Voraussetzungen wie bei den Beamten erfüllt werden.
Weiter können auch Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, den Standardtarif wählen. Voraussetzung hierfür ist, dass ihr Einkommen unter der Jahresentgeltgrenze liegt und sie ebenfalls schon 10 Jahre in einem zuschussberechtigten Tarif versichert waren.
Personen, deren Alter unter dem 55. Lebensjahr liegt, können sich im Standardtarif versichern, wenn sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder Ruhegeld im Sinne beamtrechtlicher Vorschriften erhalten, ebenfalls zehn Jahre in einem zuschussfähigen Tarif vorweisen können sowie ein Gesamteinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen.
Beamte, bei denen bereits Vorerkrankungen vorliegen, können sich im Standardtarif versichern, wenn sie neu verbeamtet werden und in den Normaltarif der privaten Krankenversicherung nicht aufgenommen werden würden oder wenn, dann nur mit einem Risikozuschlag. Diese Personen haben die Möglichkeit innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung oder nach Feststellung einer Behinderung ohne Zuschlag in den Standardtarif zu wechseln. Dies bezieht auch alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen mit ein.
Wer Witwengeld oder Unfallruhegeld bezieht, kann sich ebenfalls im Standardtarif versichern. Dies gilt auch für ehemalige Berufssoldaten. Dies trifft auch auf deren Familienangehörigen zu, sofern sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert wären.
Ebenfalls in den Standardtarif können Heilfürsorgeberechtigte eintreten, wenn die Voraussetzungen wie bei den Beamten erfüllt werden.
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