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Wie werden die Beiträge in der PKV kalkuliert?
Die PKV enthält im Gegensatz zur GKV keinerlei Einkommensumverteilungselemente. Das bedeutet, jede Generation zahlt letztlich soviel, wie ihre Gesundheitsversorgung auch tatsächlich kostet, nachfolgende Generationen werden nicht zusätzlich belastet.
Die PKV erhebt zur Finanzierung ihrer Leistungen risikoäquivalente Prämien. Die Beiträge richten sich also nicht nach der Höhe des Einkommens des Versicherten, sondern nach dem Gesundheitszustand, dem Alter und den gewünschten Leistungen.
In die Beitragsberechnung werden Kostensteigerungen im Alter mit einkalkuliert. Die Prämien enthalten daher einen Anteil, der vom Versicherer als Vorsorge für das Alter angespart wird (Alterungsrückstellungen). Die Zinsen für die Alterungsrückstellungen werden ebenfalls für die Zukunftsvorsorge verwendet.
Die Alterungsrückstellungen dienen dazu, die steigenden Kosten des Versicherten im Alter abzudecken. Die Beiträge in der PKV steigen daher nicht, weil der Versicherte älter wird, sondern nur aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung im Gesundheitswesen (z.B. wegen des medizinischen Fortschritts).
Seit einiger Zeit wird bei Neuversicherten in der PKV ein Zuschlag von 10% auf ihren Beitrag erhoben. Dieser wird zwischen dem einundzwanzigsten und dem sechzigsten Lebensjahr gezahlt. Die daraus gewonnen Mittel werden angelegt und dienen dazu, Beitragserhöhungen für den Versicherten ab dem fünfundsechzigsten Lebensjahr zu vermeiden. So kann der Beitrag auch bei einer Kostensteigerung konstant gehalten werden. Zudem können ab dem achtzigsten Lebensjahr auch Beitragssenkungen erfolgen. Vorher ist eine Senkung der Beiträge nach gesetzlichen Vorgaben nicht erlaubt.
Die PKV erhebt zur Finanzierung ihrer Leistungen risikoäquivalente Prämien. Die Beiträge richten sich also nicht nach der Höhe des Einkommens des Versicherten, sondern nach dem Gesundheitszustand, dem Alter und den gewünschten Leistungen.
In die Beitragsberechnung werden Kostensteigerungen im Alter mit einkalkuliert. Die Prämien enthalten daher einen Anteil, der vom Versicherer als Vorsorge für das Alter angespart wird (Alterungsrückstellungen). Die Zinsen für die Alterungsrückstellungen werden ebenfalls für die Zukunftsvorsorge verwendet.
Die Alterungsrückstellungen dienen dazu, die steigenden Kosten des Versicherten im Alter abzudecken. Die Beiträge in der PKV steigen daher nicht, weil der Versicherte älter wird, sondern nur aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung im Gesundheitswesen (z.B. wegen des medizinischen Fortschritts).
Seit einiger Zeit wird bei Neuversicherten in der PKV ein Zuschlag von 10% auf ihren Beitrag erhoben. Dieser wird zwischen dem einundzwanzigsten und dem sechzigsten Lebensjahr gezahlt. Die daraus gewonnen Mittel werden angelegt und dienen dazu, Beitragserhöhungen für den Versicherten ab dem fünfundsechzigsten Lebensjahr zu vermeiden. So kann der Beitrag auch bei einer Kostensteigerung konstant gehalten werden. Zudem können ab dem achtzigsten Lebensjahr auch Beitragssenkungen erfolgen. Vorher ist eine Senkung der Beiträge nach gesetzlichen Vorgaben nicht erlaubt.
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