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Was sind die Nachteile der Rürup-Rente?
Ein Nachteil der Rürup-Rente ist, dass eine monatliche Rentenauszahlung erst ab Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen kann und die Einzahlungen in die Rürup-Rente bisher nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden können.
Die Rürup-Verträge können nicht übertragen oder verschenkt werden. Selbst eine Kündigung des Rürup-Vertrages und eine Rückerstattung der bereits eingezahlten Beträge ist nicht möglich. Allerdings kann man eine Beitragsbefreiung beantragen und somit vorzeitig aus den Rürup-Verträgen aussteigen. Die eingezahlten Beiträge sind dann allerdings verloren.
Um bei einem vorzeitigen versterben des Einzahlers den kompletten Verlust des bereits eingezahlten Betrag zu verhindern, muss eine sogenannte Hinterbliebenenversicherung abgeschlossen werden. Auf diese Weise können auch der Ehegatte und die Kinder des Anlegers abgesichert werden.
Die Rentenzahlungen müssen später - zumindest gestaffelt - versteuert werden. Ab 2005 erstmalig ausgezahlte Renten müssen zu 50 Prozent versteuert werden, jährlich steigt dieser steuerpflichtige Prozentsatz bis 2020 um 2 Prozent. Ab 2040 sind die Leistungen für erstmalig ausgezahlte Rürup-Renten voll zu versteuern.
Die Rürup-Verträge können nicht übertragen oder verschenkt werden. Selbst eine Kündigung des Rürup-Vertrages und eine Rückerstattung der bereits eingezahlten Beträge ist nicht möglich. Allerdings kann man eine Beitragsbefreiung beantragen und somit vorzeitig aus den Rürup-Verträgen aussteigen. Die eingezahlten Beiträge sind dann allerdings verloren.
Um bei einem vorzeitigen versterben des Einzahlers den kompletten Verlust des bereits eingezahlten Betrag zu verhindern, muss eine sogenannte Hinterbliebenenversicherung abgeschlossen werden. Auf diese Weise können auch der Ehegatte und die Kinder des Anlegers abgesichert werden.
Die Rentenzahlungen müssen später - zumindest gestaffelt - versteuert werden. Ab 2005 erstmalig ausgezahlte Renten müssen zu 50 Prozent versteuert werden, jährlich steigt dieser steuerpflichtige Prozentsatz bis 2020 um 2 Prozent. Ab 2040 sind die Leistungen für erstmalig ausgezahlte Rürup-Renten voll zu versteuern.
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