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Unter welchen Umständen lohnt es sich, in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bleiben?
Wenn Sie bisher weniger als 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und dadurch noch keinen Rentenanspruch erworben haben, ist es sinnvoll, die Einzahlungsdauer auf diese 60 Monate durch freiwillige Zahlungen zu bringen. Sie kommen somit in den Genuss einer zumindest minimalen gesetzlichen Altersrente. Wenn Sie unter 60 Beitragsmonaten bleiben, können Sie sich die schon gezahlten Beiträge erstatten lassen.
Des Weiteren lohnt es sich, in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bleiben, wenn Sie bis Ende 1983 mindestens 60 Monatsbeiträge geleistet haben und seitdem jeder Monat belegt ist. In diesem Fall haben Sie nämlich noch Anspruch auf eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente. Sie sichert analog zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn auch meist in geringerem Umfang, das Risiko der Erwerbsminderung ab.
Ihren Rentenstatus mit Versicherungsverlauf oder das Antragsformular für einen vollständigen Kontenabgleich sowie kompetente Beratung erhalten Sie über die BfA-Hotline (0800) 3 33 19 19. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie auf der Webseite des BfA Ihre Sozialversicherungsnummer eingeben, Ihr Rentenstatus wird Ihnen dann zugeschickt.
Des Weiteren lohnt es sich, in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bleiben, wenn Sie bis Ende 1983 mindestens 60 Monatsbeiträge geleistet haben und seitdem jeder Monat belegt ist. In diesem Fall haben Sie nämlich noch Anspruch auf eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente. Sie sichert analog zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn auch meist in geringerem Umfang, das Risiko der Erwerbsminderung ab.
Ihren Rentenstatus mit Versicherungsverlauf oder das Antragsformular für einen vollständigen Kontenabgleich sowie kompetente Beratung erhalten Sie über die BfA-Hotline (0800) 3 33 19 19. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie auf der Webseite des BfA Ihre Sozialversicherungsnummer eingeben, Ihr Rentenstatus wird Ihnen dann zugeschickt.
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