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Haftpflichtversicherungen

Haftpflichtversicherungen beruhen in ihrem Grundsatz auf dem § 823 BGB, welcher besagt, dass die fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung einer Person oder dem Eigentum fremder durch den Verursacher schadensersatzpflichtig ist.


Die Haftpflichtversicherung ist damit für Betriebe und Unternehmer sowie für Freiberufler und Selbstständige genauso wichtig wie für Privatleute. Sie zahlt im Falle einer Schadensersatzforderung von Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer. Das bedeutet., dass Risiken abgedeckt werden, die sich auf externe Personen, Sachen oder Vermögen beziehen. Schäden am eigenen Unternehmen sowie Arbeitsunfälle der eigenen Angestellten werden damit also nicht gedeckt.

Trotzdem ist eine betriebliche Haftpflichtversicherung unerlässlich. Denn Schadensersatzforderungen spielen heute eine immer wichtiger werdende Rolle. Zudem ist der Spielraum für mögliche Schadensfälle in der letzten Zeit immer größer geworden. Rein juristisch gilt, dass der Unternehmer unbegrenzt für seine verschuldeten Schäden aufkommen muss.


Ein verursachter Schaden kann demnach schnell den Ruin für ein Unternehmen bedeuten. Daher ist es umso wichtiger sich früh über mögliche Risiken zu informieren und die entsprechenden Haftpflichtversicherungen abzuschließen. Je nach Unternehmen besteht ein erhöhtes Risiko für Sachschäden, für andere eher ein Risiko für Vermögensschäden.

Genaue Vorstellungen über Risiken sind wichtig, denn im Gegensatz zu privaten Haftpflichtversicherungen müssen in betrieblichen Haftpflichtversicherungen genaue Gefahrenbereiche abgegrenzt werden.

Grundsätzlichen sollte ein Unternehmer oder Selbständiger eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abschließen und diese, entsprechend seiner Tätigkeit bzw. der Tätigkeit seines Unternehmens erweitern und ergänzen.

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