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Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert generell alle Schäden, die durch den Unternehmer selbst, das Personal oder die Betriebsstätte entstanden sind. Sie bietet die Basisversicherung für mögliche Schäden, dabei ist jedoch zu beachten, dass es keine Standard-Versicherung gibt. Denn versichert sind nur abgegrenzte Gefahrenbereiche bzw. Schäden, die vorher als Risiko angegeben worden sind.

Beispiele für mögliche Schäden, die durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckte werden sind:

  • Bei einem Ölwechsel zieht ein Mitarbeiter der Kfz-Werkstätte die Ölablassschraube nicht korrekt fest. Durch den Verlust des Öls erleidet das Fahrzeug einen Motorschaden. Die Austauschkosten des Motors belaufen sich auf 5.500 Euro.
  • In einem Geschenkartikelladen fällt ein Regal von der Wand und verletzt eine Kundin. Schmerzensgeld, Arztkosten und Verdienstausfall sind zu begleichen.
  • Ein leitender Angestellter vertritt das Unternehmen bei einem Geschäftsessen und verschüttet Wein auf dem Anzug eines Kunden. Der Anzug muss ersetzt werden.

Solche Schäden können - trotz größter Sorgfalt - nicht vorhergesehen und eingeplant werden. Denkbar sind aber auch andere Schäden. Vor allem Dienstleistungs- und Finanzunternehmen sowie produzierende Unternehmen sollten Zusatzversicherungen abschließen, die spezifische Risiken abdecken. Meist beziehen sich diese zusätzlichen Vereinbarungen auf Vermögensschäden, für die innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung nur eine sehr geringe Deckungssumme vorgesehen ist. Daher sollten vor allem Unternehmen, die sich in der Gefahr sehen einen Vermögensschaden hervorzurufen, zu einer weiteren Versicherungsform entschließen.

Neben der Vermögensschadenversicherung, welche finanzielle Schäden deckt, die nicht durch einen Personen- oder Sachschaden resultieren, decken die Produkthaftpflichtversicherung und die Umwelthaftpflichtversicherung weitestgehend mögliche Risiken ab.


Das heißt. dass jeder Versicherungsvertrag individuell erstellt wird und eine Liste an versicherten Risiken enthält. Die grundsätzlichen Risiken, die in einem Unternehmen bestehen, werden im Betriebsstättenrisiko zusammengetragen. Fahrzeuge o.ä. müssen zusätzlich versichert werden. Auch Tätigkeit im Ausland, Mietsachschäden oder die Haftung für Subunternehmer müssen als zusätzliche Leistungen vereinbart werden. Ändern sich Risiken im Laufe der Zeit, muss der Vertrag angepasst werden.

Versichert sind der Unternehmer, das Unternehmen als juristische Person und alle Angestellten des Unternehmens, soweit sie im Falle der Schadensverursachung für das Unternehmen tätig waren.

Zudem erfüllt die Betriebshaftpflichtversicherung eine Doppelfunktion: Sie versichert Ersatzpflichtige Schäden und leistet außerdem die juristische Vertretung im Falle von Schadensersatzforderungen. Die Versicherung überprüft die Forderungen in einem ersten Schritt und Vertritt den Versicherungsnehmer dann, sollte es dazu kommen, auch vor Gericht.

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