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Produkthaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherung

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) verpflichtet Unternehmen zu Ersatzleistungen, sollten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden aufgetreten sein, die durch in Vertrieb gebrachte fehlerhafte Produkte entstanden sind.


Daher sind Produkthaftpflichtversicherungen für produzierende Unternehmen unerlässlich, denn der Hersteller haftet verschuldensunabhängig für jeden Schaden, den eines seiner Produkte verursacht.

Als Hersteller können auch Lieferanten oder Hersteller von Teilsstücken gelten, Produkte können auch Einzelstücke und -fabrikate, sowie Strom sein. Die industrielle Herstellung spielt hierbei keine Rolle.

Die übliche Betriebshaftpflicht versichert bereits direkte Schäden, die ein fehlerhaftes Produkt an Personen oder Sachen hervorruft. Vermögensschäden, die meist durch Produktionsausfälle verursacht werden, sind jedoch oft ausgeschlossen. Gerade Produzenten von Investitionsgütern oder Produkten, die vermischt, veredelt oder weiterverarbeitet werden, sollten eine sogenannte 'Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung' abschließen, um solche Schäden mitzuversichern. So wären Haftungen, die keine direkte Folge eines fehlerhaften Produktes, aber trotzdem ersatzpflichtig sind, zusätzlich abgesichert.


Je nach Produkt und vor allem je nach Verwendung gibt es verschiedene denkbare Fälle, die versichert werden können. Neben dem Entstehen von simplen Produktionsausfällen wegen fehlerhaften Lieferungen sind andere weiterführende Schäden möglich. Das folgende Beispiel soll verdeutlichen, welche möglichen Schäden durch verschiedene Unternehmen verursacht werden können:

Ein Unternehmen stellt Fertiggerichte für einen mobilen Lebensmittellieferanten her. Er bezieht Verpackung und Lebensmittel von verschiedenen Zulieferern.

  • Für einen Gulascheintopf hat das Unternehmen schlechtes Fleisch vom Lieferanten bekommen. Da dieser Fehler erst nach der Verarbeitung bekannt wurde, mussten auch alle übrigen Zutaten, die bereits mit dem Fleisch vermengt waren, vernichtet werden. Als zusätzlicher Schaden fallen somit die unbrauchbar gewordenen Zutaten an.
  • Für die Verarbeitung verwendet das Unternehmen die entsprechenden Maschinen. Diese wurden jedoch fehlerhaft geliefert. Die einzelnen Verpackungsbestandteile passen nicht mehr zusammen und die Ware kann nicht verkauft werden. Damit fallen wieder zusätzliche Kosten für den Ersatz der Produkte sowie die erneute Produktion und evtl. die Verschwendung von Lebensmitteln, an.
  • Für die Kühlung der Lebensmittel verwendet das Unternehmen einen im Keller angesiedelten energiebetriebenen Kühlraum. Nach Instandnahme des Kühlraumes werden Mängel festgestellt. Um diese zu beheben muss die unterirdische Anlage wieder freigelegt werden. Auch hier fallen wieder Kosten an, die als Vermögensschaden vom Lieferanten des Kühlraumes getragen werden müssen.

Deutlich wird, dass es zahlreiche Fälle und Möglichkeiten gibt, haftbar gemacht zu werden, wenn man ein fehlerhaftes Produkt liefert. Die Beispiele zeigen, dass einem Produzent durch seine Zulieferer verschiedener Schaden zugefügt werden kann. Die Kosten tragen dabei immer die Verursacher des Schadens. Welche Zusatzversicherungen am sinnvollsten sind muss im Einzelfall entschieden werden. Gesetzliche Bestimmungen des ProdHaftG können hier online eingesehen werden.

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