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Umwelthaftpflicht

Umwelthaftpflichtversicherung

Diese Versicherung gehört zu den neuesten, aber trotzdem zu den wichtigsten Haftpflichtversicherungen, denn gerade Schäden durch Umwelteinflüsse können schnell unüberschaubar hoch werden.


Wichtig ist hier, dass im Gegensatz zu anderen Haftpflichtversicherungen, auch ein unverschuldeter Schaden versichert wird. Denn nach dem Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)  werden anlagebedingte und verschuldensunabhängige Schäden ersatzpflichtig. Ein Schaden durch eine Umwelteinwirkung liegt dem UmweltHG entsprechend dann vor, wenn er durch "Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben" (UmweltHG §3 Abs.1). Damit die Versicherung eintritt, müssen jedoch Personen oder Sachen (bzw. mitversichertes Vermögen) konkret beschädigt sein. Der Unterschied zur üblichen Betriebshaftpflichtversicherung scheint damit nicht allzu groß, ein Beispiel verdeutlicht diesen aber:

Während des Baus eines Gebäudes in einem Industriegebiet fallen Steine vom Dach auf die benachbarte Anlage. Durch den Aufprall zerstören sie einen Tanker. Die austretenden Gase vernichten die Pflanzen in einer drei Kilometer entfernten Schrebergärten-Anlage.

In diesem Fall wird der zerstörte Tanker von der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt, da er durch den direkten Einfluss des Unfalls zerstört wurde. Die verwelkten Pflanzen jedoch lassen sich auf den unmittelbaren Einfluss, nämlich die Verbreitung des Gases durch die Luft, zurückführen. Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert den direkten Schaden. Schäden, die erst über den Einfluss der Umwelt entstehen, werden durch die Umwelthaftpflichtversicherung gedeckt.

Dadurch wird die Notwendigkeit für eine zusätzliche Versicherung deutlich. Je nach Unternehmen kann diese jedoch unterschiedlich aussehen.


Wichtig ist dabei, dass auch Schäden durch unfertige und stillgelegte Anlagen ersatzpflichtig sind. Zudem gilt die Ursachenvermutung - kommt als Auslöser für einen entstandenen Schaden nur ein Betrieb in Frage, kann er belangt werden.
Während ein Betrieb, der chemische Substanzen verwendet oder größere Anlagen betreibt, einen umfangreichen Schutz braucht, benötigt ein Unternehmen, bspw. in der IT-Branche, allemal die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung. Hier wird nur wenig mit Material gearbeitet und die Versicherung würde im Falle von Bränden oder Rohrbrüchen wirksam, welche durch die Umweltpfade - Wasser, Boden oder Luft - Schaden verursachen. Diese Basisversicherung ist mit der Betriebshaftpflicht als allgemeines Umweltrisiko kombinierbar und eine zusätzliche Versicherung unnötig.

Für alle anderen gilt, dass die Unternehmen üblicherweise je nach Tätigkeit und Ausstattung in neun verschiedene Risikoklassen eingeteilt werden. Diese Klassen entsprechen den Gefahrengruppen, welche im UmweltHG in der Anlage festgeschrieben werden.

Für genaue Anlagebeschreibungen und gesetzliche Bestimmungen können Sie das UmweltHG hier online einsehen.

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