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Krankengeld & Pflegeversicherung
Krankengeld für freiwliig Versicherte
Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, auf das Krankengeld zu verzichten und einen ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent für die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen. Tun Sie das nicht, fällt ein Beitrag von 15,5 Prozent an, sie haben dann aber der 7. Krankheitswoche Anspruch auf Krankengeld.
Pflegeversicherung
Das Pflegeversicherungsgesetz gilt auch für Selbstständige, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Wer in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird automatisch bei der an die Krankenkasse angegliederten Pflegekasse pflegeversichert. Privat Krankenversicherte unterliegen der privaten Pflegeversicherungspflicht. Ehepartner und Kinder sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung kostenfrei mitversichert, in der privaten Pflegeversicherung gilt dies nur für die Kinder.
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